Also das find ich jetzt aber etwas weit hergeholt...Zitat von Alex22
Es macht einen Unterschied ob ich jemandem auf der Autobahn bei 160 im Kofferraum hänge und da mittels Lichthupe vor mir Platz schaffen möchte oder wenn im Gegenverkehr oder ein Stück hinter mir jemand ne Lichthupe betätigt.
Zumal ja inzwischen geklärt sein sollte das die Lichthupe als Warnzeichen zulässig ist. Da MUSS ich als aktiver Verkehrsteilnehmer auch mal damit rechnen das so ein Fall eintritt und mich jemand warnen möchte (jetzt mal unabhängig von der Radarfalle, da ist es natürlich nicht zulässig).