Von wem verwehrt?Zitat von justme
und in Bayern sind sie erlaubt ...
Aber jetzt kommen wir vom Thema ab.
Von wem verwehrt?Zitat von justme
und in Bayern sind sie erlaubt ...
Aber jetzt kommen wir vom Thema ab.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Von niemandem. Hab mir das mal vom zuständigen Bundesministerium beschreiben lassen. Ich würde es, um sicher zu gehen, heute noch mal anfragen, da sich einiges geändert hat. Ich kann da auch nur jedem Mut machen; die Leute sind eigentlich ganz nett (nettes Schreiben hin => nettes Schreiben zurück).Zitat von Alex22
Damals hieß es ganz klar: Sonderrechte gelten für FeuerwehrLEUTE nicht für FeuerwehrAUTOS. Allerdings haben die sich sehr zurückgehalten bei der Art der Ausübung der Rechte. Eine rote Ampel ließe sich nachts in einem Dorf bei null Verkehr für einen Ortsbrandmeister vielleicht rechtfertigen, der weiß, dass sein Stellvertreter und sein 1. Zugführer im Urlaub sind. Ob der "einfache FM" glaubhaft machen kann, dass nur so das Einsatzgeschehen erfolgreich bewältigt werden konnte, zweifle ich mal ganz stark an. Diverse Urteile haben es bereits bestätigt. Man kann's versuchen, sollte sich aber bewusst sein, dass das echt in die Hose gehen kann!
jhr
Zitat von Alex22
Per ministeriellem Runderlass IIRC - aufgrund div. auch unterschiedlicher Urteile in Bezug auf die Gueltigkeit des beliebten Sonderrechtsparagraphen bei der Anfahrt von FM(SB) zum Geraetehaus, um die herrschende Rechtsunsicherheit zu beenden. Und wenn ein solcher Runderlass besteht (ueber den ja alle FM(SB) im Rahmen des Ausbildungsdienstes auszuklaeren sind) duerfte es aeusserst schwierig sein, eine Inanspruchnahme von Sonderrechten auf dem Weg zum Geraetehaus noch zu begruenden (einige Urteile zu diesem Thema stuetzen sich auf auf den Verbotsirrtum - hiervon kann in Nds. zumindest nicht die Rede sein).
Wohlgemerkt, dies gilt nur und ausschliesslich fuer Niedersachsen.
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