Ihr macht mit eurem § 35 StVO immer einen gewaltigen Denkfehler.
Es heißt nicht die StVO gilt nicht mehr sondern.

§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Das heißt trotz Sonderrechte mußt du dich zB im Fahrzeug anschnallen, da daß unterlassen des Anschnallens nicht dringend geboten ist um deine Aufgaben zu erfüllen.