Zitat Zitat von Alex22
Denn,
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§5 Überholen
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Und somit wird das dauerhafte Abgeben der Lichthupe auch wieder untersagt, seis manuell oder automatisch.
Hallo!

Eben.
Aber, 1. wer weiß das schon, 2. wer macht das schon und 3. wenn man das macht wird man eh als Spinner oder drängler tituliert, das ganze noch in Verbindung mit einem Feuerwehr-Einsatz und einem Schild " Feuerwehr im Einsatz " isses ganz vorbei, da würde auch schon mal mit der geballten Faust gewunken!
Als Einsatzfahrzeug eine Sinnvolle Alternative, da die meisetn Autofahrer ohnehin mit dem herannahen eines einsatzfahrzeuges mit Einsatzhorn probleme haben, werden sie wahrscheinlich das Lichtsignal " bewusst " gar nicht wahrnehmen, geschweige denn darüber gedanken machen ob das nun sein durfte oder nicht...

Ich denke das Thema kann langsam zurück genommen werden, da es auch wieder zuweit davon abgekommen ist !

MfG