Hallo,
irgenwie dreht sich hier alles im Kreis und jeder hat zum "Springlicht" seine Meinung...
Ich persöhnlich finde das Springlicht IN BESTIMMTEN SITUATIONEN gar nicht so verkehrt. Bei uns fuhren früher einige Fahrzeuge des RD damit herum, mittlerweile sieht man es aber nicht mehr. (Die NOCH damit ausgerüsteten Fahrzeuge haben auch Tagsüber Abblendlicht an, was ja das Springlicht deaktiviert.) Im (sehr) nahen Niedersachsen hat es die Polizei aber...
Aus meiner persöhnlichen Erfahrung muss ich sagen, das ich das Springlicht z.b. in Ortschaften für wenig Sinvoll halte. Hier ist durchaus durch das Blaulicht (+Frontblizer) und das Horn genügend Warnwirkung gegeben.
MAn muss ja immer die gefahrene Geschwindigkeit und die maximale Distanz bei Sichtkontakt berücksichtigen. Auch wirkt sich hier die Blendung aufgrund der größeren Nähe zu Gegenverkehr größer auch, allerdings empfinde ich die nicht als so gravierend, da es ja immer nur ein kurzes Aufleuchten und das bei Tage ist. Das ist schon ein Himmelweiter unterschied zu jemanden der durchgehend mit Fernlicht fährt.
Auf "normalen" Landstraßen finde ich die vorteile auch nicht so Groß, kann man meiner Meinung nach auch locker drauf verzichten.
Allerdings muss ich sagen auf BAB und ähnlich ausgebauten Strecken finde ich die Warnwirkung unübertroffen! Vor einigen Tagen auf der BAB31 zwischen Lingen und Schüttdorf habe ich das noch wieder gemerkt.
ca. 2 Minuten bevor der Streifenwagen auf meiner höhe war, habe ich bereits das Springlich im Rückspiegel bemerkt. Ca. 1 Minute vorher konnte man bei günstigen Licht das Blaulicht erahnen, aber nur bei günstigen Licht und weil ich wusste da kommt was, sonst hätte ein flüchtiger Blick alleine niemals ausgereicht. ca. 30sek. vorher war das Blaulicht so deutlich, dass man es auch bei einem flüchtigen Blick in den Spiegel gesehen hätte.
Ca. 10sec. vorher habe ich erst das Horn gehört.
Also ein Zeitgewinn von ca 1 1/2 Minuten...
(Ich fuhr ca. 130, der Streifenwagen einiges schneller)
Natürlich gilt das nicht für alle Situationen, denn Bebaung, Licht und individuelle Sinnesleistungen machen ja auch einen Unterschied, dennoch würde ich behaupten das auf BAB Springlicht wirklich Sinn macht!
Aber wie gesagt: MEINE MEINUNG.
Aber nun zur Rechtslage:
Eine Auslegung des §70 STVO Abs. 4 dahingehend, das für die Fahrzeuge der BOS im Rahmen der dringend geotenen hoheitlichen Tätigkeit die verwendung von Springlicht zulässig sei, halte ich für schlichtweg falsch.
Denn Einerseits unterliegen die Fahrzeuge ja auch der STVZO wenn gerade kein Einsatz ist. Und die STVZO regelt ja hauptsächlich nicht die verwendung, sondern was wie verbaut sein darf. Und wer baut die Schaltung beim Einsatz ein und dann wieder aus???
Ausserdem steht in diesem Paragraphen ausdrücklich, das:
Im Prinzip kann man das Springlicht auch als Kennleuchte ansehen, also fällt dieser weg wohl selbst beim Einsatz flach.Zitat von STVZO
Allerdings gibt es ja noch den §70 Abs.1 Satz 2
Wenn nun also die zuständige oberste Landesbehörde eine Ausnahmegenehmigung mit dem Inhalt: Polizei darf Springlich, oder auch Polizei und RD darf Springlicht, oder vieleicht auch alle KFZ mit Blaulicht dürfen auch Springlicht... erlässt, dann dürfen diese KFZ auch damit ausgerüstet sein (immer) und es in den in der Ausnahmegenehmigung genannten Situationen (zb. In verwendung mit BL+MH, oder in verwendung mit SOSI Ausserorts, oder auch in verbindung mit SOSI auf BAB...) nutzen.Zitat von STVZO
Und das ist halt der Weg den einige Bundesländer gegangen sind.
Deshalb braucht sich niemand rechtfertigen usw. Es ist in diesem Fall eine zulässige Ausrüstung und BASTA.
Gruß
Carsten