Ich würd sagen wenn ich eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für eine eben solche Schaltung habe brauch ich gar nicht argumentieren....
Und offensichtlich gibt es diese noch.
Ich würd sagen wenn ich eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für eine eben solche Schaltung habe brauch ich gar nicht argumentieren....
Und offensichtlich gibt es diese noch.
Gruß,
Biermann
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