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Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Du möchtest mir mitteilen, dass man mit Signal rechts-vor-links missachten darf, wenn man jemanden gefährdet, also z.B. einen PKW von rechts rammt? Den Richter möchte ich sehen, der dir Recht gibt :D

    jhr

  2. #2
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    Zitat Zitat von jhr-online
    Du möchtest mir mitteilen, dass man mit Signal rechts-vor-links missachten darf, wenn man jemanden gefährdet, also z.B. einen PKW von rechts rammt? Den Richter möchte ich sehen, der dir Recht gibt :D

    jhr
    Sorry zuviel zitiert...
    Nein bezog sich auf die rote Ampel mit Privat PKW.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    justme Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Sorry zuviel zitiert...
    Nein bezog sich auf die rote Ampel mit Privat PKW.
    ...und auch dabei waere ich auch dann aeusserst vorsichtig: gerade zum Thema Sonderrechte bei der Anfahrt zum Geraetehaus duerfte der Ausgang eines evtl. Verfahrens aeusserst unvorhersehbar sein - ausser in Niedersachsen, denn hier sind den FM(SB) die Sonderrechte bei der Anfahrt zum Geraetehaus mit Privat-KFZ ausdruecklich verwehrt.

  4. #4
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    Zitat Zitat von justme
    ...und auch dabei waere ich auch dann aeusserst vorsichtig: gerade zum Thema Sonderrechte bei der Anfahrt zum Geraetehaus duerfte der Ausgang eines evtl. Verfahrens aeusserst unvorhersehbar sein - ausser in Niedersachsen, denn hier sind den FM(SB) die Sonderrechte bei der Anfahrt zum Geraetehaus mit Privat-KFZ ausdruecklich verwehrt.
    Von wem verwehrt?
    und in Bayern sind sie erlaubt ...
    Aber jetzt kommen wir vom Thema ab.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22
    Von wem verwehrt?
    Von niemandem. Hab mir das mal vom zuständigen Bundesministerium beschreiben lassen. Ich würde es, um sicher zu gehen, heute noch mal anfragen, da sich einiges geändert hat. Ich kann da auch nur jedem Mut machen; die Leute sind eigentlich ganz nett (nettes Schreiben hin => nettes Schreiben zurück).
    Damals hieß es ganz klar: Sonderrechte gelten für FeuerwehrLEUTE nicht für FeuerwehrAUTOS. Allerdings haben die sich sehr zurückgehalten bei der Art der Ausübung der Rechte. Eine rote Ampel ließe sich nachts in einem Dorf bei null Verkehr für einen Ortsbrandmeister vielleicht rechtfertigen, der weiß, dass sein Stellvertreter und sein 1. Zugführer im Urlaub sind. Ob der "einfache FM" glaubhaft machen kann, dass nur so das Einsatzgeschehen erfolgreich bewältigt werden konnte, zweifle ich mal ganz stark an. Diverse Urteile haben es bereits bestätigt. Man kann's versuchen, sollte sich aber bewusst sein, dass das echt in die Hose gehen kann!

    jhr

  6. #6
    justme Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Von wem verwehrt?
    und in Bayern sind sie erlaubt ...
    Aber jetzt kommen wir vom Thema ab.

    Per ministeriellem Runderlass IIRC - aufgrund div. auch unterschiedlicher Urteile in Bezug auf die Gueltigkeit des beliebten Sonderrechtsparagraphen bei der Anfahrt von FM(SB) zum Geraetehaus, um die herrschende Rechtsunsicherheit zu beenden. Und wenn ein solcher Runderlass besteht (ueber den ja alle FM(SB) im Rahmen des Ausbildungsdienstes auszuklaeren sind) duerfte es aeusserst schwierig sein, eine Inanspruchnahme von Sonderrechten auf dem Weg zum Geraetehaus noch zu begruenden (einige Urteile zu diesem Thema stuetzen sich auf auf den Verbotsirrtum - hiervon kann in Nds. zumindest nicht die Rede sein).
    Wohlgemerkt, dies gilt nur und ausschliesslich fuer Niedersachsen.

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