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Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von jhr-online
    Ich werde mich nicht anschnallen und gleichzeitig versuchen, ein AT-Gerät anzulegen!
    Das Fahrzeug möchte ich sehen das auf dem AGT Platz Gurte hat,
    Gurte müssen eh nur in Fahrtrichtung vorhanden sein und AGTs dürfen nur gegen die Fahrtrichtung installiert sein um sie während der Fahrt anzuziehen, also schließt das eine, daß andere aus.

    Zitat Zitat von jhr-online
    Bei allem Hin und Her verstehe ich aber jetzt überhaupt nicht, was das für einen Unterschied beim Thema macht?!
    Ganz einfach .. hier kam immer wieder der Satz auf, ich hab Sonderrechte, man darf alle Verkehrsregeln mißachten. Unter anderem wurde auch angesprochen das beim Überholen auch das Fernlicht als Lichtsignal benutzt werden darf, wobei hier auch wieder manche Leute nicht richtig gelesen haben.
    Denn,
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    §5 Überholen
    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
    Und somit wird das dauerhafte Abgeben der Lichthupe auch wieder untersagt, seis manuell oder automatisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22
    Denn,
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    §5 Überholen
    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
    Und somit wird das dauerhafte Abgeben der Lichthupe auch wieder untersagt, seis manuell oder automatisch.
    Hallo!

    Eben.
    Aber, 1. wer weiß das schon, 2. wer macht das schon und 3. wenn man das macht wird man eh als Spinner oder drängler tituliert, das ganze noch in Verbindung mit einem Feuerwehr-Einsatz und einem Schild " Feuerwehr im Einsatz " isses ganz vorbei, da würde auch schon mal mit der geballten Faust gewunken!
    Als Einsatzfahrzeug eine Sinnvolle Alternative, da die meisetn Autofahrer ohnehin mit dem herannahen eines einsatzfahrzeuges mit Einsatzhorn probleme haben, werden sie wahrscheinlich das Lichtsignal " bewusst " gar nicht wahrnehmen, geschweige denn darüber gedanken machen ob das nun sein durfte oder nicht...

    Ich denke das Thema kann langsam zurück genommen werden, da es auch wieder zuweit davon abgekommen ist !

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    §5 Überholen
    (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
    Und somit wird das dauerhafte Abgeben der Lichthupe auch wieder untersagt, seis manuell oder automatisch.
    Naja, also ab und zu wird man ja tagsüber mal vom Gegenverkehr angeblinkt (Warnung vor Radar oder ähnlichem) und ich bin noch kein einziges mal geblendet worden und wer wirklich tagsüber durch ein kurz aufblitzendes Fernlicht geblendet wird, sollte sich mal überlegen, ob er seinen Führerschein nicht lieber freiwillig wegen mangelnder Funktion der Augen abgibt.

  4. #4
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    Zitat Zitat von loxi
    und wer wirklich tagsüber durch ein kurz aufblitzendes Fernlicht geblendet wird, sollte sich mal überlegen, ob er seinen Führerschein nicht lieber freiwillig wegen mangelnder Funktion der Augen abgibt.
    Jaja ...
    sorry, daß ist Unsinn ...
    Der Spruch von dir erinnert mich an den Fall Turbo Rolf(Ralf) der damals gedrängelt hat und die vorrausfahrende Frau verriß damals das Lenkrad und kam von der Strasse ab, da haben auch viele gesagt, die is ja selbst schuld wenn sie so schreckhaft ist.
    Einfach nur kindisch und lächerlich die Rechtfertigung in meinen Augen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22
    Jaja ...
    sorry, daß ist Unsinn ...
    Der Spruch von dir erinnert mich an den Fall Turbo Rolf(Ralf) der damals gedrängelt hat und die vorrausfahrende Frau verriß damals das Lenkrad und kam von der Strasse ab, da haben auch viele gesagt, die is ja selbst schuld wenn sie so schreckhaft ist.
    Einfach nur kindisch und lächerlich die Rechtfertigung in meinen Augen.
    Also das find ich jetzt aber etwas weit hergeholt...
    Es macht einen Unterschied ob ich jemandem auf der Autobahn bei 160 im Kofferraum hänge und da mittels Lichthupe vor mir Platz schaffen möchte oder wenn im Gegenverkehr oder ein Stück hinter mir jemand ne Lichthupe betätigt.
    Zumal ja inzwischen geklärt sein sollte das die Lichthupe als Warnzeichen zulässig ist. Da MUSS ich als aktiver Verkehrsteilnehmer auch mal damit rechnen das so ein Fall eintritt und mich jemand warnen möchte (jetzt mal unabhängig von der Radarfalle, da ist es natürlich nicht zulässig).
    Gruß,
    Biermann

  6. #6
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    Zitat Zitat von Biermann
    Zumal ja inzwischen geklärt sein sollte das die Lichthupe als Warnzeichen zulässig ist.
    Sag mal...
    Hast du die Stvo mal gelesen?
    Es ist NICHT zulässig die Lichthupe zu benutzen, sofern Gegenverkehr kommt und dann auch nur Außerorts.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22
    Sag mal...
    Hast du die Stvo mal gelesen?
    Es ist NICHT zulässig die Lichthupe zu benutzen, sofern Gegenverkehr kommt und dann auch nur Außerorts.
    Ja, habe ich. Und auch schon hier zitiert.
    Ich kann es aber auch gerne nochmal tun:
    § 16 Warnzeichen
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

    Hast Du gelesen was ich geschrieben hab? Offensichtlich nicht.
    Zitat Zitat von Biermann
    Zumal ja inzwischen geklärt sein sollte das die Lichthupe als Warnzeichen zulässig ist.
    Jetzt mal angenommen auf der Strasse liegt ein Ast, ein Auto oder was weiss ich vor einer Kurve. Ich darf also den Gegenverkehr nicht warnen das ihn dieses Hindernis nach der Kurve erwartet?

    Das halt ich für ein Gerücht...
    Gruß,
    Biermann

  8. #8
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    Zitat Zitat von Biermann
    Ja, habe ich. Und auch schon hier zitiert.
    Ich kann es aber auch gerne nochmal tun:
    § 16 Warnzeichen
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
    1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
    2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
    Sag ich doch außerhalb geschlossener Ortschaften und wer macht das dann auch innerorts wenns Springlicht geben würde? richtig alle.

    Zitat Zitat von Biermann
    Jetzt mal angenommen auf der Strasse liegt ein Ast, ein Auto oder was weiss ich vor einer Kurve. Ich darf also den Gegenverkehr nicht warnen das ihn dieses Hindernis nach der Kurve erwartet?

    Das halt ich für ein Gerücht...
    1. Kannst schon, bloß ob das einer richtig auffassen würde bezweifel ich.
    2. Ist das eigentlich gar nicht nötig, denn ein Blick in die StVO hilf weiter.
    §3 Geschwindigkeit

    (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

    Somit is das warnen vor Ästen auf der Strasse eigentlich unnötig.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22
    Jaja ...
    sorry, daß ist Unsinn ...
    Der Spruch von dir erinnert mich an den Fall Turbo Rolf(Ralf) der damals gedrängelt hat und die vorrausfahrende Frau verriß damals das Lenkrad und kam von der Strasse ab, da haben auch viele gesagt, die is ja selbst schuld wenn sie so schreckhaft ist.
    Einfach nur kindisch und lächerlich die Rechtfertigung in meinen Augen.
    Mit Turborolf hat das mal gar nichts zu tun!

    In der StVO heißt es, dass entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden dürfen. Und dies dürfte meines Erachtens tagsüber nie der Fall sein. Das wollte ich damit sagen. Und solang der Gegenverkehr nicht gefärdet wird (was er durch zwei 3 Fernlichtblitze tagsüber sicher nie werden wird) ist es nach §35 StVO eh hinfällig. Nachts sollte man da natürlich insgesamt eher aufpassen.

    Für das Aufblinken bei Gefahrenwarnung gilt die Blendeinschränkung sowieso nicht und natürlich darf man auch Gegenverkehr vor Gefahren warnen.

    Naja, und den anderen ins Verderben rennen zu lassen, weil er seine Geschwindigkeit mal nicht angepasst hat, ist ja wohl indiskutabel?!


    Grüße

    loxi

  10. #10
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    Wir hatten das Neulich leider erst, Tagesfahrt, aus versehen Fernlicht an, Gegenverkehr wurde geblendet (die Scheinwerfer des LKW sind doch höher als die bei nem PKW) und hätte Fast einen Unfall gebaut.
    Da es ein ehemaliges Mitglied war, hat er uns nur darauf hingwewiesen, und auf eine Anzeige verzichtet.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Grisuchris
    Wir hatten das Neulich leider erst, Tagesfahrt, aus versehen Fernlicht an, Gegenverkehr wurde geblendet (die Scheinwerfer des LKW sind doch höher als die bei nem PKW) und hätte Fast einen Unfall gebaut.
    Da es ein ehemaliges Mitglied war, hat er uns nur darauf hingwewiesen, und auf eine Anzeige verzichtet.
    Ich red ja auch nicht davon mit Dauerfernlicht zu fahren sonder 2-3 mal kurz (nicht jeweils 10s) den Hebel der Lichthupe zu ziehen.

  12. #12
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    Hallo zusammen,
    mal davon abgesehen das das sogenannte Springlicht in B-W verboten ist, halte ich davon absolut gar nichts. Wieso ist ganz einfach zu begründen, wenn ein vorrausfahrender oder entgegenkommender das Blaulicht nicht sieht und das Martinshorn nicht hört, dann achtet er auch nicht auf ein Springlicht. Mal ganz ehrlich, man lernt zwar in der Fahrschule einmal, das "tagsüber" und "außerhalb geschlossener Ortschaften" (und nur da) Die Lichthupe als Überholsignal eingesetzt werden darf, aber hat das schon mal jemand gemacht oder gesehen? Also ich fahre seit 14 Jahren PKW und seit 11 Jahren LKW, aber ich habe das noch nie erlebt. "Nachts" oder "innerhalb von Ortschaften" ist das ganze ganz klar untersagt und läuft unter Nötigung bis hin zu vorsatz wenn es zu einem Unfall kommt (Aussage Polizei und Fahrlehrer). Das mit den festeingebauten Springlichtern (also nicht Lichthupe) wird sich eh bald komplett erledigt haben. Spätestens dann wenn sich die Gesetzeslage ändert (was demnächst passieren soll) das Fahrzeuge auch am Tag mit Abblendlicht fahren müssen. Ich persönlich beführworte das. Ich bin auch dafür, das Fahrzeuge bei Sondersignalfahrt prinzibiell Abblendlicht eingeschaltet haben müßen. Und dann ist das mit dem Springlicht eh vorbei, da bei eingeschaltetem Abblendlicht Springlicht nicht funktionieren darf (Nachtschaltung)!

    Gruss

    Oliver

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