Zitat Zitat von telemanne
§ 240 StGB:
[gelöscht]

Und wozu nötige ich ihn mit Fernlicht? Zum Platz machen? Nein, denn freie Bahn schaffen muss er sowie so!
Ja, du nötigst ihn zum freie Bahn schaffen. Das stellt einen Eingriff in sein Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) dar.

Die Nötigung ist hier aber nicht rechtswidrig, da du eine Rechtsgrundlage besitzt --> §§ 35, 38 StVO

Somit ist die Nötigung tatbestandsmäßig nicht erfüllt.

Lassen wir die Diskusion über die StVZO, auto. Springlicht dahingestellt.

Vielleicht klären meine Denkanstöße einige Fragen!

Gruß...
Ein neuer Denkanstoß meinerseits: Die StVZO ist bereits seit 1952 auf "dem freien Markt" - warum wird jetzt plötzlich § 52 StVZO so hochgekocht? Springlicht war schon immer verboten - genutzt hat es trotzdem nahezu jeder...

Gruß,
ICH