Ich stimm loxi voll und ganz zu!

HALLO LEUTE EINE FAHRT MIT BLAULICHT UND MARTINHORN IST K E I N E NÖTIGUNG!!!!


Auch das Lichthupen allein ist keine Nötigung. Nur in Verbindung mit anderen Verhaltensweisen kann eine Nötigung bejaht werden. Das wichtigste Tatbestandsmerkmal ist "Gewalt" oder "Drohung mit Gewalt"! Und das ist auch gut so. Denn sonst könnte ich fast jede Handlung im Alltag als Nötigung darstellen.

Und wenn Bedarf besteht, zieh ich noch meine Definitionen zu den Tatbestandsmerkmalen auf. Nur hab ich da grad kein Bock zu.

Jetzt hab ich noch ne Frage an den Ersteller dieses Themas. Wer hat erzählt, das Springlicht eine Nötigung ist und wie kommt er da drauf?


Gruß