Zitat Zitat von Fabpicard
- Was ja durch allein das Hellere Licht und vorallem den Gerichteten Lichtstrahl schonmal gegeben wäre mit der mehr wirkung.
Das ist deine Interpretation .. ich bezweifel das ein Gericht dieser zustimmen wird, da sogar duch das BM-VBW nicht dieser Ansicht ist, somit knicke mal den rechtfertigenden Notstand.


Zitat Zitat von Fabpicard
Was also bedeuten würde, dass wir auch nicht mehr mit Sonder-Rechten ZU einem Einsatz fahren dürfen, weil ebenfall nur ein "vages Lagebild" vorhanden ist ???
Wäre rein theoretisch so, im rechtfertigendem Notstand, steht aber expliziet geschrieben das der Schaden namentlich bekannt sein muß, auf deutsch hier gilt bloß 100% und kein es könnte sein.