- ALLEIN diese nötigung ja schonmal nicht, da du mit Blaulicht und Horn ja auch sozusagen eine nötigung ausübst... (was wiederum durch die StVO gerechtfertigt ist)Zitat von Alex22
- Was ja durch allein das Hellere Licht und vorallem den Gerichteten Lichtstrahl schonmal gegeben wäre mit der mehr wirkung.
Was also bedeuten würde, dass wir auch nicht mehr mit Sonder-Rechten ZU einem Einsatz fahren dürfen, weil ebenfall nur ein "vages Lagebild" vorhanden ist ???Zitat von Alex22
Ohne dir jetzt zu nahe zu treten: Aber hast du bei "die zweite Hürde" überhaupt nachgedacht vor dem schreiben???
MfG Fabsi