Hallo Überhose,
Danke, wußte ich nocht nicht...ist aber logisch ;-)
Ich bin davon ausgegangen, das die von der Grundstücksteuer abziehen.
Grüße,
Jörg
PS. Meine haben auch das VDS/CE-Zeichen und habe keine 70€ gekostet (nur als Info).
Hallo Überhose,
Danke, wußte ich nocht nicht...ist aber logisch ;-)
Ich bin davon ausgegangen, das die von der Grundstücksteuer abziehen.
Grüße,
Jörg
PS. Meine haben auch das VDS/CE-Zeichen und habe keine 70€ gekostet (nur als Info).
Hallo, ich bins nochmal...sorry ;-)
Weiss eigentlich jemand, ob bei den Rauchmelder,
die Test-Funktion, die Summen-Schaltung testet
oder nur, billig ausgedrückt, die Akustic/LED?
Grüße,
jörg
Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
Da fällt mir ja wieder spontan das Thema BMA im Feuerwehrhaus, was hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=52665 zu finden ist, und da steht dan im Beitrag Nr.10 " Die Brandmeldeanlage heißt Brandmeldeanlage, weil sie einen Brand meldet.
Irgendwelche Ausrückeordnungen im Rahmen von "erst mal einen zum kucken schicken" sind für alle Objekte oberhalb des Niveaus eines Lagers für Schlüpfergummi sträflicher Leichtsinn! " , nach zu lesen hier:http://www.funkmeldesystem.de/foren/...1&postcount=10 , also ist das doch hier nix anderes, oder ? Also von daher alles richtig gemacht!
Und dann kann man z.B nach § 61 HBKG Kostenersatz verlangen, siehe hier:http://www.jurpc.de/hessenrecht/31_o...hen/para61.htm
Und damit dürften Sie wohl zahlen müssen!
Echt Kacke sowas....
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Richtig!
Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.
Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
sind die im Artikel genannten Mieter der Wohnung überhaupt für die Kosten zuständig?
der Rauchmelder gehört ja zur Wohnung und dem Vermieter,der hat die auch installieren lassen.
wenn die Heizung spinnt,muß der Vermieter ja auch zahlen und reparieren. oder ?
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