Richtig!
Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.
Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
sind die im Artikel genannten Mieter der Wohnung überhaupt für die Kosten zuständig?
der Rauchmelder gehört ja zur Wohnung und dem Vermieter,der hat die auch installieren lassen.
wenn die Heizung spinnt,muß der Vermieter ja auch zahlen und reparieren. oder ?
Eine Rechnung seitens der Feuerwehr bzw. Stadt für einen durch einen Rauchmelder-Fehlalarm ausgelösten Feuerwehreinsatz ist eine Frechheit! Da wird dem Bürger ständig erzählt "Rauchmelder retten Leben" und dann sowas...
Bei uns in der Stadt wird auch bei einem ausgelösten, privaten Rauchmelder nicht nur die zuständige Wache der BF losgeschickt, sondern auch noch die zuständige(n) freiwillige(n) Löschabteilung(en). Und das ist auch gut so, denn: Es könnte ja mal wirklich brennen.
Gruß, Hobbyfunker
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