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Thema: Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

  1. #31
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    Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #32
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).
    Die Argumentation greift m. E. zu kurz: Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen auch bauaufsichtlich gefordert, trotzdem muss der Betreiber die Kosten für einen Fehlalarm ggf. bezahlen.

    Dennoch halte ich es aus diversen Gründen (s. o.) für erforderlich, solche Einsätze ohne Kostenersatz zu erbringen, da es sonst dem Ziel der weiten Verbreitung von Rauchmeldern entgegen stünde.

    Für NRW kann ich im FSHG auch keine Möglichkeit eines Kostenersatzes entdecken, andere Bundesländer haben das anscheinend anders geregelt. Interessant in diesem Zusammenhang wird z. B. auch die Einführung von eCall.

  3. #33
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    Einzige Aufgabe des Rauchmelders ist es, schlafende Personen zu wecken.
    Und dann kommt ein offensichtlich undefinierter Handlungsspielraum Dritter.

    Einen Rauchmelder mit einer "richtigen" BMA gleichzusetzen, ist jedoch Unsinn.
    Wobei es auch bei offiziell abgenommenen Anlagen (Rauch)Melderpositionen gibt, die die regelmäßige Falschauslösung vom ersten Tag an in sich tragen (Küche, Staplerparkplatz,...)


    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  4. #34
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Argumentation greift m. E. zu kurz: Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen auch bauaufsichtlich gefordert, trotzdem muss der Betreiber die Kosten für einen Fehlalarm ggf. bezahlen. ........

    .
    hier kommen wir zum Punkt wo ich sage ,die Rechnung ging .wenn überhaupt, an den Falschgen. der Betreiber ist ja der Vermieter, der hat die installiert (oder lassen) der muß die warten lassen ect. ,
    Ich glaube nicht das der Mieter da rum fummeln darf,irgenend einen Einfluß auf Gerät hat (ob Baumarkt ,Marke ect.) ,es gehört ihm ja garnicht.
    also warum bekommt er dann die Rechnung ??? Der Schornsteinfeger schreibt die rechnung ja auch an den Vermiter, das das am Ende umgelegt wird ist was anderes.

  5. #35
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).
    Ach hätte ich noch alles auf dem Konto, was wegen gesetzlichen Vorschriften an den Gesetzgeber geflossen ist...

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