Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.
Wären die Kommunen nicht gesetzlich verpflichtet, Feuerwehren vorzuhalten, entstünde das Problem nicht => soll doch das Land bezahlen.
Wäre ich nicht durch Bundes- und Landesgesetze verpflichtet, Steuern zu zahlen, würden meine Kontoauszüge ganz anders aussehen => sollen doch Bund/Land ihren Kram selber bezahlen.
Merkste was?

Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
bei uns in der VG wird wie folgt gehandelt.
Alles was mit F beginnt wird über denn Feuerpfennig abgehandelt (kein Bescheid).
Alles was mit H/W etc. anfängt wird mit einem Bescheid belohnt,
Wenn WW in deinem Namen auf RLP deuten lässt, habt ihr mit dem Verwaltungsgericht wenigstens eine Flatrate vereinbart?
Und was ist ein Feuerpfennig?