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Thema: Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    Ja,....Rheinland Pfalz
    Dann schenkt eurer Verwaltung zu Weihnachten einen Kommentar zum LBKG, da stehen zum Kostenersatz interessante Dinge drin ;-)

    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    In der Grundstücksteuer, wird ein Teil der Steuer, für das Feuerwehrwesen eingesetzt.
    Dieses war, vor hundert Jahren mal "ein Pfennig",
    Was du meinst, ist die Feuerschutzsteuer? Die hatte mit "Grundstückssteuern" auch schon zu Pfennigszeiten nichts zu tun: http://www.gesetze-im-internet.de/fe...023530979.html

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.
    Meine Baumarktteile haben alle das VdS-Zeichen, CE auch, und keine 4,50 gekostet.

  2. #2
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    Hallo Überhose,

    Danke, wußte ich nocht nicht...ist aber logisch ;-)
    Ich bin davon ausgegangen, das die von der Grundstücksteuer abziehen.

    Grüße,
    Jörg

    PS. Meine haben auch das VDS/CE-Zeichen und habe keine 70€ gekostet (nur als Info).

  3. #3
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    Hallo, ich bins nochmal...sorry ;-)

    Weiss eigentlich jemand, ob bei den Rauchmelder,
    die Test-Funktion, die Summen-Schaltung testet
    oder nur, billig ausgedrückt, die Akustic/LED?

    Grüße,
    jörg

  4. #4
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    Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
    Da fällt mir ja wieder spontan das Thema BMA im Feuerwehrhaus, was hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=52665 zu finden ist, und da steht dan im Beitrag Nr.10 " Die Brandmeldeanlage heißt Brandmeldeanlage, weil sie einen Brand meldet.
    Irgendwelche Ausrückeordnungen im Rahmen von "erst mal einen zum kucken schicken" sind für alle Objekte oberhalb des Niveaus eines Lagers für Schlüpfergummi sträflicher Leichtsinn! "
    , nach zu lesen hier:http://www.funkmeldesystem.de/foren/...1&postcount=10 , also ist das doch hier nix anderes, oder ? Also von daher alles richtig gemacht!
    Und dann kann man z.B nach § 61 HBKG Kostenersatz verlangen, siehe hier:http://www.jurpc.de/hessenrecht/31_o...hen/para61.htm
    Und damit dürften Sie wohl zahlen müssen!
    Echt Kacke sowas....
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
    Nicht richtig.

  6. #6
    Registriert seit
    18.10.2010
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Nicht richtig.
    Richtig!
    Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
    Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.

    Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  7. #7
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Richtig!
    Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
    Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.

    Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
    Das ist mir bekannt, aber sonst ist kein gravierender Unterschied vorhanden.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  8. #8
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Das ist mir bekannt, aber sonst ist kein gravierender Unterschied vorhanden.
    Bezüglich der Zuverlässigkeit (und damit der produzierten Sicherheit, aber auch den Kosten) ist ein erheblicher Unterschied vorhanden.

    Brandmeldeanlagen sind kein Selbstzweck, sondern immer in die verschiedenen Maßnahmen eines Brandschutzkonzeptes eingebunden.

  9. #9
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    Was übrigens bei günstigen Rauchmeldern teilweise auch der Grund für solche Fehlalarme ohne erkennbaren Grund sein kann: Schwache Batterien.

    Ich hatte mal einen Rauchmelder, der hat leere Batterien über den ganz normalen Alarmton angezeigt. Das ist natürlich Mist und diesen Melder habe ich dann auch aus Angst vor Alarmen in meiner Abwesenheit entsorgt und gegen einen ersetzt, der bei schwacher Batterie nur einen leisen Piepton absondert (den man erst beim zehnten Mal dem Rauchmelder zuordnet).

    Derlei Probleme sind natürlich hausgemacht.

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