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Thema: Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

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  1. #1
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    Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Das finde ich nicht schön mit der Rechnung.
    Bei uns piepen diese blöden Rauchmelder auch ohne jeden Grund sehr oft los. Einige hier im
    Haus sind schon so genervt gewesen und haben die Dinger wieder abgebaut. Ich selber hatte
    meinen auch mal abgenommen als er mitten in der Nacht ohne jeden Grund zwei mal meinte
    lospiepen zu müssen. Ich hatte die ganze Wohnung kontrolliert und es war auch ein Fehlalarm.
    Beim 2. Fehlalarm nach gut 30 Minuten flog das Mistding in einen gefüllten Wassereimer.

    Und die bei uns verbauten Rauchmelder sind keine Billigdinger und produzieren trotzdem einen
    Fehlalarm nach dem nächsten.
    Gruss Flo

  3. #3
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Das finde ich nicht schön mit der Rechnung.
    Bei uns piepen diese blöden Rauchmelder auch ohne jeden Grund sehr oft los. Einige hier im
    Haus sind schon so genervt gewesen und haben die Dinger wieder abgebaut. Ich selber hatte
    meinen auch mal abgenommen als er mitten in der Nacht ohne jeden Grund zwei mal meinte
    lospiepen zu müssen. Ich hatte die ganze Wohnung kontrolliert und es war auch ein Fehlalarm.
    Beim 2. Fehlalarm nach gut 30 Minuten flog das Mistding in einen gefüllten Wassereimer.

    Und die bei uns verbauten Rauchmelder sind keine Billigdinger und produzieren trotzdem einen
    Fehlalarm nach dem nächsten.
    Das kann aber sehr Teuer werden... *gg*
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.
    Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.
    Wären die Kommunen nicht gesetzlich verpflichtet, Feuerwehren vorzuhalten, entstünde das Problem nicht => soll doch das Land bezahlen.
    Wäre ich nicht durch Bundes- und Landesgesetze verpflichtet, Steuern zu zahlen, würden meine Kontoauszüge ganz anders aussehen => sollen doch Bund/Land ihren Kram selber bezahlen.
    Merkste was?

    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    bei uns in der VG wird wie folgt gehandelt.
    Alles was mit F beginnt wird über denn Feuerpfennig abgehandelt (kein Bescheid).
    Alles was mit H/W etc. anfängt wird mit einem Bescheid belohnt,
    Wenn WW in deinem Namen auf RLP deuten lässt, habt ihr mit dem Verwaltungsgericht wenigstens eine Flatrate vereinbart?
    Und was ist ein Feuerpfennig?

  6. #6
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    Moin Überhose,

    Ja,....Rheinland Pfalz

    wer hat den keine "Flat" in der heutigen Zeit ;-))

    In der Grundstücksteuer, wird ein Teil der Steuer, für das Feuerwehrwesen eingesetzt.
    Dieses war, vor hundert Jahren mal "ein Pfennig",
    daher Feuerpfennig....äähh muß ich Dir den "Pfennig" erklären??? *duckundweg*

    Aktuelle Diskusion in RLP:
    2012-2013 sollen von diesen Beitrag, 6 Mil.€ in die allg. Steuerverwaltung fließen.
    Link: http://www.rhein-zeitung.de/regional...id,334047.html


    Grüße,
    Jörg

  7. #7
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    Da sich solche Fälle in den nächsten Jahren häufen werden, bietet es sich m. E. an, für das Stichwort "F Heimrauchmelder" einen geringeren Kräfteansatz (Gruppe oder gar Staffel) vorzusehen - wenn sich bei der Notrufabfrage keinerlei Hinweise auf einen tatsächlichen Brand oder eine Personengefährdung ergeben.

    Das hat mehrere Vorteile:
    a) Der Aufwand für die (freiwillige) Feuerwehr reduziert sich. Denn mal ehrlich, auch wenn es sich durchsetzt, derlei abzurechnen, tragen häufige Einsätze dieser Art nicht gerade zur Motivation/Entlastung der FA bei. Selbst wenn der Einsatz der Stadtkasse dient.

    b) Der finanzielle Schaden für die Betroffenen hält sich in Grenzen.

    c) In der überwiegenden Anzahl der Fälle wird es sich entweder um einen blinden Alarm, Täuschungsalarm oder um einen "Brand" handeln, der mit einer Gruppe beherrscht werden kann (Essen auf Herd, Kerze o. ä.).[1]

    Persönlich halte ich es auch für legitim, bei dieser Vorgehensweise gänzlich auf den Kostenersatz zu verzichten. Gerne werden in allen möglichen Diskussionen die Totschlagargumente "Was kostet ein Menschenleben?" bzw. "Wenn es nur ein Leben rettet!" verwendet, die Feuerwehren machen sich (m. E. zu Recht) für die Verbreitung von Heimrauchmeldern stark. Da kann man nicht im Gegensatz eine derart kontraproduktive Verfahrensweise wünschen.

    Denn mal ehrlich, die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines solchen Fehlalarms zu werden dürfte zumindest gefühlt (vmtl. aber auch real) größer sein, als die einen echten Brand zum Opfer zu fallen. Das Ergebnis der Abwägung wird demnach konsequenterweise für viele lauten, den Rauchmelder nach dem ersten Fehlalarm wieder abzunehmen.

    [1] "Ja, wenn es aber doch brennt!?!" - Ja, wenn es doch brennt, kann man mit einer Staffel/Gruppe zumindest wirksame Erstmaßnahmen einleiten. Dieses Restrisiko muss man in Kauf nehmen. Es ist ein Kompromiss, den ich gegenüber dem obigen Szenario (Rauchmelder verschwinden wieder aus Angst vor hohen Kosten) bereit bin, einzugehen.

  8. #8
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    Über den Sinn bzw. Unsinn von Rauchmeldern oder der Installationspflicht solcher braucht man, glaube ich zumindest, nicht zu diskutieren.

    Es sollte vielmehr darüber nachgedacht werden, nur Rauchmelder zuzulassen, die gewisse Anforderungen erfüllen.

    Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.

    Ich selbst habe in meinem Haus mehrere Melder von Minimax installiert.
    Hier kam es nur in einem Fall zu einem Fehlalarm. Auslöser war nach einem Feuerwehreinsatz die im Hausflur noch arg nach Brandrauch riechende Einsatzkleidung, die dort zur Reinigung zwischenlagerte. In sofern also meiner Meinung nach durchaus im Rahmen.
    In Küche und Badezimmer habe ich übrigens keine Rauch- sondern Flammenmelder verbaut, da es in solchen Räumen häufig zu Fehlalarmen kommt, wenn optische Melder (Quasi eine Lichtschranke, die durch Dampf oder Rauch beeinträchtigt wird) verbaut sind.
    Flammenmelder arbeiten nach einem optischen Prinzip, welches die Lichtverhältnisse analysiert. Treten Lichterscheinungen auf, wie sie bei Flammenbildung vorkommen, lösen die Melder aus.

    Das ist zwar bei Schwelbränden problematisch, die hier ja (zunächst) keine offene Flammenbildung auftritt, aber man kann es auch übertreiben...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  9. #9
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.
    So logisch ist das m. E. gar nicht.

    Hier kam es nur in einem Fall zu einem Fehlalarm. Auslöser war nach einem Feuerwehreinsatz die im Hausflur noch arg nach Brandrauch riechende Einsatzkleidung, die dort zur Reinigung zwischenlagerte.
    Verstehe ich nicht, der Rauchmelder "riecht" doch nicht, ob es nach Feuer riecht, sondern reagiert auf Partikeln (Aerosole!) die in seine Messkammer gelangen. Wie man das mit Einsatzkleidung, die im Flur lagert, schaffen will, kann ich nicht nachvollziehen (davon, dass die Einsatzkleidung wenn es so wäre direkt in die Waschmaschine gehören würde, mal abgesehen).

    optische Melder (Quasi eine Lichtschranke, die durch Dampf oder Rauch beeinträchtigt wird)
    Das stimmt leider nicht so ganz. Optische Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip, entscheidend ist also nicht die Beeinträchtigung/Unterbrechung der Lichtschranke, sondern der Einfall von an in der Luft dispergierten Partikeln gestreutem Licht in einem Sensor, der außerhalb der Achse des Lichtes montiert ist.

  10. #10
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    Hallo Nederrijner, >>> Antwort Nr.11

    das Problem ist nur die Alarmierung.......dort wo noch Analog alarmiert wird.
    bzw. keine RIG für einen "klein Alarm" übrig ist...warum auch immer.
    Wieviel Leute (welche) läßt Du bei einem klein Alarm, alarmieren?
    Wenn die Sirene geht, kommen Leute. Wenn Du Glück hast sind es nur 9 Leute,
    wenn Du Pech hast, sind es 20.
    Wenn möchtest Du nach Hause schicken...wie oft lässt Er/Sie, es mit sich, machen?
    Lohnfortzahlung muß die Gemeinde zahlen, auch für 10min.

    Meine Erfahrung.....beim Tagesalarm bekommste das LF gerade (mit viel Glück) voll,
    somit sind Deine Vorgabe ja erfüllt. (ländl.Bereich mit einer FFw)
    Wenn Du doppel Glück hast (oder auch nicht, nach Deiner Meinung;-) folgen zwei Leute mit dem TSF.

    Feuerwehreinsätze nur nach der Wirtschaftlichkeit einzuteilen, kann (nach meiner Meinung) schnell nach hinten gehen.
    Im Ausland sehen wir viele Beispiele ,wie es ist, wenn zb. die Infrastruktur nicht ggb. ist.

    Aber das ist ein anderes Thema, welches nicht "hier" zu debatte steht.

    Grüße,
    Jörg

  11. #11
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    das Problem ist nur die Alarmierung.......dort wo noch Analog alarmiert wird.
    bzw. keine RIG für einen "klein Alarm" übrig ist...warum auch immer.
    Tjanu, wenn ich jetzt schreibe, dass die analoge Alarmierung in meinen Augen auf diesem Standard nicht mehr zeitgemäß ist, ziehe ich mit ziemlicher Sicherheit einigen Unmut auf mich. ;)

    Wieviel Leute (welche) läßt Du bei einem klein Alarm, alarmieren?
    Wenn die Sirene geht, kommen Leute. Wenn Du Glück hast sind es nur 9 Leute,
    wenn Du Pech hast, sind es 20.
    Wenn möchtest Du nach Hause schicken...wie oft lässt Er/Sie, es mit sich, machen?
    Lohnfortzahlung muß die Gemeinde zahlen, auch für 10min.
    Ich würde so viele Leute alarmieren, wie ich brauche, um die gewünschten sechs/neun Funktionen zu besetzen. Das lässt sich nicht pauschal sagen. Das Gute ist ja: In einer Gemeinde, in der die Feuerwehr ausschließlich per Sirene alarmiert wird, wird es statistisch nicht so häufig zu derartigen Rauchmelder-Fehlalarmen kommen wie in Städten mit 50.000 Einwohner oder mehr. Für diese Städte, die teilweise auch "nur" über eine reine FF verfügen, muss man sich schon etwas ausdenken, wie man die Belastung im Rahmen hält. Ebenso für Städte mit BF, in denen solche Einsätze teilweise mehrmals in der Woche auflaufen - da kann man m. E. nicht mehr die FF immer dazu alarmieren.

    Das Schöne ist ja: Die Praxis zeigt, dass es funktioniert, wenn man will. Sowohl solche (wechselnden) Kleinalarmschleifen als auch die Tatsache, dass die überzähligen Leute wieder nach Hause bzw. zur Arbeit gehen.

    Meine Erfahrung.....beim Tagesalarm bekommste das LF gerade (mit viel Glück) voll,
    somit sind Deine Vorgabe ja erfüllt. (ländl.Bereich mit einer FFw)
    Wenn Du doppel Glück hast (oder auch nicht, nach Deiner Meinung;-) folgen zwei Leute mit dem TSF.
    Eine FF in einer ländlichen Gegend wird so einen Rauchmelder-Fehlalarm auch eher verkraften, wenn er denn ein oder zwei Mal im Jahr auftritt.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    Ja,....Rheinland Pfalz
    Dann schenkt eurer Verwaltung zu Weihnachten einen Kommentar zum LBKG, da stehen zum Kostenersatz interessante Dinge drin ;-)

    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    In der Grundstücksteuer, wird ein Teil der Steuer, für das Feuerwehrwesen eingesetzt.
    Dieses war, vor hundert Jahren mal "ein Pfennig",
    Was du meinst, ist die Feuerschutzsteuer? Die hatte mit "Grundstückssteuern" auch schon zu Pfennigszeiten nichts zu tun: http://www.gesetze-im-internet.de/fe...023530979.html

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Logisch, dass so ein 4,50 € - Baumarktteil nicht die Zuverlässigkeit bietet, wie ein VdS-geprüfter Melder für 70,00 €.
    Meine Baumarktteile haben alle das VdS-Zeichen, CE auch, und keine 4,50 gekostet.

  13. #13
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    Hallo Überhose,

    Danke, wußte ich nocht nicht...ist aber logisch ;-)
    Ich bin davon ausgegangen, das die von der Grundstücksteuer abziehen.

    Grüße,
    Jörg

    PS. Meine haben auch das VDS/CE-Zeichen und habe keine 70€ gekostet (nur als Info).

  14. #14
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    Hallo, ich bins nochmal...sorry ;-)

    Weiss eigentlich jemand, ob bei den Rauchmelder,
    die Test-Funktion, die Summen-Schaltung testet
    oder nur, billig ausgedrückt, die Akustic/LED?

    Grüße,
    jörg

  15. #15
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    Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
    Da fällt mir ja wieder spontan das Thema BMA im Feuerwehrhaus, was hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=52665 zu finden ist, und da steht dan im Beitrag Nr.10 " Die Brandmeldeanlage heißt Brandmeldeanlage, weil sie einen Brand meldet.
    Irgendwelche Ausrückeordnungen im Rahmen von "erst mal einen zum kucken schicken" sind für alle Objekte oberhalb des Niveaus eines Lagers für Schlüpfergummi sträflicher Leichtsinn! "
    , nach zu lesen hier:http://www.funkmeldesystem.de/foren/...1&postcount=10 , also ist das doch hier nix anderes, oder ? Also von daher alles richtig gemacht!
    Und dann kann man z.B nach § 61 HBKG Kostenersatz verlangen, siehe hier:http://www.jurpc.de/hessenrecht/31_o...hen/para61.htm
    Und damit dürften Sie wohl zahlen müssen!
    Echt Kacke sowas....
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

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