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Thema: Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

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  1. #1
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    Hallo Nederrijner, >>> Antwort Nr.11

    das Problem ist nur die Alarmierung.......dort wo noch Analog alarmiert wird.
    bzw. keine RIG für einen "klein Alarm" übrig ist...warum auch immer.
    Wieviel Leute (welche) läßt Du bei einem klein Alarm, alarmieren?
    Wenn die Sirene geht, kommen Leute. Wenn Du Glück hast sind es nur 9 Leute,
    wenn Du Pech hast, sind es 20.
    Wenn möchtest Du nach Hause schicken...wie oft lässt Er/Sie, es mit sich, machen?
    Lohnfortzahlung muß die Gemeinde zahlen, auch für 10min.

    Meine Erfahrung.....beim Tagesalarm bekommste das LF gerade (mit viel Glück) voll,
    somit sind Deine Vorgabe ja erfüllt. (ländl.Bereich mit einer FFw)
    Wenn Du doppel Glück hast (oder auch nicht, nach Deiner Meinung;-) folgen zwei Leute mit dem TSF.

    Feuerwehreinsätze nur nach der Wirtschaftlichkeit einzuteilen, kann (nach meiner Meinung) schnell nach hinten gehen.
    Im Ausland sehen wir viele Beispiele ,wie es ist, wenn zb. die Infrastruktur nicht ggb. ist.

    Aber das ist ein anderes Thema, welches nicht "hier" zu debatte steht.

    Grüße,
    Jörg

  2. #2
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    das Problem ist nur die Alarmierung.......dort wo noch Analog alarmiert wird.
    bzw. keine RIG für einen "klein Alarm" übrig ist...warum auch immer.
    Tjanu, wenn ich jetzt schreibe, dass die analoge Alarmierung in meinen Augen auf diesem Standard nicht mehr zeitgemäß ist, ziehe ich mit ziemlicher Sicherheit einigen Unmut auf mich. ;)

    Wieviel Leute (welche) läßt Du bei einem klein Alarm, alarmieren?
    Wenn die Sirene geht, kommen Leute. Wenn Du Glück hast sind es nur 9 Leute,
    wenn Du Pech hast, sind es 20.
    Wenn möchtest Du nach Hause schicken...wie oft lässt Er/Sie, es mit sich, machen?
    Lohnfortzahlung muß die Gemeinde zahlen, auch für 10min.
    Ich würde so viele Leute alarmieren, wie ich brauche, um die gewünschten sechs/neun Funktionen zu besetzen. Das lässt sich nicht pauschal sagen. Das Gute ist ja: In einer Gemeinde, in der die Feuerwehr ausschließlich per Sirene alarmiert wird, wird es statistisch nicht so häufig zu derartigen Rauchmelder-Fehlalarmen kommen wie in Städten mit 50.000 Einwohner oder mehr. Für diese Städte, die teilweise auch "nur" über eine reine FF verfügen, muss man sich schon etwas ausdenken, wie man die Belastung im Rahmen hält. Ebenso für Städte mit BF, in denen solche Einsätze teilweise mehrmals in der Woche auflaufen - da kann man m. E. nicht mehr die FF immer dazu alarmieren.

    Das Schöne ist ja: Die Praxis zeigt, dass es funktioniert, wenn man will. Sowohl solche (wechselnden) Kleinalarmschleifen als auch die Tatsache, dass die überzähligen Leute wieder nach Hause bzw. zur Arbeit gehen.

    Meine Erfahrung.....beim Tagesalarm bekommste das LF gerade (mit viel Glück) voll,
    somit sind Deine Vorgabe ja erfüllt. (ländl.Bereich mit einer FFw)
    Wenn Du doppel Glück hast (oder auch nicht, nach Deiner Meinung;-) folgen zwei Leute mit dem TSF.
    Eine FF in einer ländlichen Gegend wird so einen Rauchmelder-Fehlalarm auch eher verkraften, wenn er denn ein oder zwei Mal im Jahr auftritt.

  3. #3
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    Ich würde gerne auch mal meine Meinung kundtun:
    Ich vermute - wie schon erwähnt - die Batterien bei sonem Billig-Teil leer waren und der somit losgegangen ist. Ist ja schön und gut wenn die Nachbarn aufmerksam sind und gute Ohren haben, aber wieso zur Hölle können die nicht erstmal an der Tür klingeln und sich erkundigen oder durchs Fenster gucken ob wirklich Rauch zu sehen ist ? Dann hätte man so einen Quatsch schonmal von vornherein vermeiden können.

    In meinem 30.000 Einwohner Kaff und ausschließlich Freiwilligen Wehren im ganzen Kreis vermute ich mal, dass sowas als Feu1 Unklare Feuermeldung eingestuft wird.
    Bedeutet: Melederalarmierung der örtlichen LG, wer dann kommt fährt raus und fertig.

    Ich bezweifel dass da irgendwelche Rechnungen gestellt werden, was können denn die Anwohner dafür wenn während ihrer Abwesenheit die bekloppten Nachbarn was piepen hören und direkt die 112 wählen ? Und wie gesagt, die Jungs machen das ja auch Ehrenamtlich, wie kann dann die Stadt kommen und noch was verlangen, die können froh sein dass sie sowas haben und nicht die Leute monatlich fest bezahlen müssen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Quittung Beitrag anzeigen
    Ich bezweifel dass da irgendwelche Rechnungen gestellt werden, was können denn die Anwohner dafür wenn während ihrer Abwesenheit die bekloppten Nachbarn was piepen hören und direkt die 112 wählen ?
    Das Problem war aber, es war nicht irgendwas, sondern eben ein Rauchmelder.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Interessant wäre es ja eigentlich schon, wenn es "irgendwas" gewesen wäre. Die Waschmaschine meiner Vermieter hier im Haus meldet z.B. ihr "Hallöchen, bin fertig" mit Pieptönen, die denen unserer Rauchmelder sehr ähnlich sind. Nur, dass sie nicht unbegrenzt laufen, sondern halt nur wenn sie gerade fertig geworden ist. Und was piept in deutschen Haushalten sonst noch so, was Nachbarn hören und verwechseln könnten: Trockner, Mikrowellenherd, Ofen, Uhren/Wecker, Handy/Telefon...

    Zitat Zitat von Quittung Beitrag anzeigen
    Und wie gesagt, die Jungs machen das ja auch Ehrenamtlich, wie kann dann die Stadt kommen und noch was verlangen, die können froh sein dass sie sowas haben und nicht die Leute monatlich fest bezahlen müssen.
    Genau, und diese kostenlosen Typen bringen auch ihre kostenlosen Autos und die kostenlosen Geräte mit...

  6. #6
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    Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  7. #7
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).
    Die Argumentation greift m. E. zu kurz: Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen auch bauaufsichtlich gefordert, trotzdem muss der Betreiber die Kosten für einen Fehlalarm ggf. bezahlen.

    Dennoch halte ich es aus diversen Gründen (s. o.) für erforderlich, solche Einsätze ohne Kostenersatz zu erbringen, da es sonst dem Ziel der weiten Verbreitung von Rauchmeldern entgegen stünde.

    Für NRW kann ich im FSHG auch keine Möglichkeit eines Kostenersatzes entdecken, andere Bundesländer haben das anscheinend anders geregelt. Interessant in diesem Zusammenhang wird z. B. auch die Einführung von eCall.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Fakt ist doch das es gesetzlich voergeschrieben ist ( die Rauchmelder ) da muss sich aber der Gesetzgeber bitte schön was einfallen lassen bezüglich der Kosten ( siehe Fehlalarme ).
    Ach hätte ich noch alles auf dem Konto, was wegen gesetzlichen Vorschriften an den Gesetzgeber geflossen ist...

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