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Thema: Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

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  1. #1
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    Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

    Als Familie Dalbek aus Schleswig nicht zu Hause war, rief eine Nachbarin die Feuerwehr. Leider ein Fehlalarm - und teuer.

    Es war ein sonniger Juni-Sonntag, den Jessica und Mike Dalbek mit ihrer kleinen Tochter am Strand in Eckernförde verbrachten. Als sie am Abend nach Hause kamen in ihre Mietwohnung am Brautsee, erzählte ihnen eine Nachbarin: Die Feuerwehr war da. Denn aus dem Schlafzimmer der Dalbeks war ein lautes Piepen gedrungen. Die Nachbarin hatte vorsichtshalber zum Telefon gegriffen und die "112" gewählt.

    Es war ein Fehlalarm, wie ihn Rauchmelder immer wieder einmal auslösen, sei es, weil sie mit einer Staubwolke in Berührung kommen oder mit Mücken. Die Dalbeks hatten den Vorfall schnell vergessen. Bis vor wenigen Tagen. Da fand Mike Dalbek ein Schreiben der Stadt Schleswig im Briefkasten. Eine Rechnung über 894 Euro für den "Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig - Fehlalarm ausgelöst durch Rauchmelder". Der Fachdienst Ordnung schlüsselte penibel auf, wie sich der Betrag zusammensetzt: 281 Euro für den Leiterwagen, 282 Euro für zwei weitere große Löschfahrzeuge, 31 Euro für den Kommandowagen und 300 Euro für den Einsatz von 20 Feuerwehrleuten.

    Familie Dalbek ist kein Einzelfall...

    Quellen und weiter:
    http://www.shz.de/nachrichten/top-th...er-piepte.html

    http://www.feuerwehr.de/news/2011/11...renpflicht.php
    __________________________________________________ __________________
    Was sagt man den dazu? Das gibt es doch normal nicht, oder?
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Was sagt man den dazu? Das gibt es doch normal nicht, oder?
    "Es ist im Bereich des Möglichen, dass die Rechnung gänzlich zurückgezogen wird", teilte die Stadtverwaltung auf shz-Nachfrage mit. Bis dahin seien aber rechtliche Unsicherheiten zu klären.
    ...
    Wie damit umzugehen ist, war in dieser Woche Gesprächsthema bei einem Treffen von Ordnungsamtsleitern aus ganz Schleswig-Holstein. Sie suchten nach Wegen, die Zahl der Fehlalarme zu reduzieren, und sie diskutierten auch die Frage der Gebühren. Dies wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Viele ländliche Gemeinden verschicken nach Rauchmelder-Fehlalarmen keine Rechnungen. Städte wie Schleswig mit relativ großen Freiwilligen Feuerwehren haben in der Regel Gebührensatzungen, auf deren Basis ein Fehlalarm durch eine "Brandmeldeanlage" kostenpflichtig ist. Noch ist nicht endgültig geklärt, ob es sich bei schlichten Rauchmeldern, wie sie in Mietwohnungen üblich sind, um Brandmeldeanlagen handelt.
    ...
    Damit ist m.M.n. erstmal alles gesagt. Die Methode der Verwaltung, erstmal einen Gebührenbescheid zu schicken und dann über die Rechtmäßigkeit nachzudenken, ist natürlich maximal blöde. Fies gesagt ist das aber andererseits die schnellste und einfachste Möglichkeit, eine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Bevor einer fragt: Bei "meinen Bescheiden" gehe ich trotzdem gerne den anderen Weg ;-)

    Die Frage, wie solche Fehlalarme zu behandeln und insbesondere zu verhindern sind, ist aber doch gar nicht so dumm. Vielleicht liegt da eine Möglichkeit, die Wartung und Instandhaltung von den Dingern zu fördern? Denn wenn man sie nur einmalig an die Decke schraubt, nie Funktionstests oder Staubreinigungen durchführt, dann wird es irgendwann zu Fehlauslösungen kommen. Das hat man bei den ganzen Rauchmelderwerbungen, auch gerne durch die FW, leider selten gehört.
    Und dann kann man noch Fragen stellen wie: Wer ist verantwortlich? Der Mieter, obwohl die Anbringung doch Vermieterpflicht ist? Vernünftige Mietverträge sollten heute was dazu aussagen. Dafür muss das Thema aber nunmal thematisiert werden.

    Weitere nette Fragen um dieses Problem: Welcher Kräfteansatz ist bei Rauchmeldern seitens der FW überhaupt loszujagen? Alles, was kommt, weil Wohnungsbrand mit Menschenleben in Gefahr? Obwohl Rauchmelder andererseits, wie BMA, im frühen Entstehungsstadium auslösen sollen? Obwohl man im Umkehrschluss sagen könnte: Piept der Rauchmelder, hauen die (vernünftigen) Menschenleben aus den Räumen ab, ergo nix mit Lebensgefahr? Würde hier nicht vielleicht eine Gruppe reichen?

    Lt. der Homepage der Feuerwehr Schleswig, wo dieser o.g. "Präzedenzfall" jetzt läuft, haben die wirklich sehr häufig mit Rauchmelderfehlalarmen zu tun. Kenne ich so bisher noch nicht, und kann mich selbst an keinen derartigen Einsatz in den letzten 10 Jahren erinnern, obwohl wir auch früh auf die Werbeaktionen aufgesprungen sind (und wir in meinem Wohnort übrigens jetzt bei der Ankündigung der Weihnachtsfeier für den Förderverein (= 3/4 Dorf) mehrmals gebeten werden, doch keine Rauchmelder mehr bei der Tombola zu verschenken, weil die hätte schon jeder). Woran liegen solche "regionalen Unterschiede" bei den Fehlalarmen?

    Was auf dieser Homepage aber auch auffällt: Die Spanne an Einsatzkräften, die beim Stichwort "Rauchmelder" in der Einsatzliste genannt wird (gut, hab jetzt nicht alle angesehen), reicht von stolzen 24 Mann (Hurra, Löschzug mit Reserve) bis zu 5 Mann (Hurra? Kastrierte Staffel?). Haben die "Verursacher" hier alle einen Bescheid erhalten? Wenn ja, würde mich die Höhe mal stark interessieren.

    Alles nicht so einfach, aber wie der Bericht aussagt, machen sich da jetzt schon einige Stellen Gedanken drum - und das ist auch gut so.

  3. #3
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    Ich kenne das nur so das wenn man böswillig die Feuerwehr (oder auch Polizei oder Rettungsdienst) ruft, haftet man! Grundsätzlich muss man wenn man den Verdacht hat, dass Gefahr für Personen oder Sachwerte besteht " Hilfe holen" ( Auslösen des Rauchmelders bei verschlossener Tür unbedingt schlussfolgern!) sofort die Feuerwehr verständigen.
    Das steht z.B ja auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtli...in_Deutschland
    Gruß Angriffstrupp

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  4. #4
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    Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Das finde ich nicht schön mit der Rechnung.
    Bei uns piepen diese blöden Rauchmelder auch ohne jeden Grund sehr oft los. Einige hier im
    Haus sind schon so genervt gewesen und haben die Dinger wieder abgebaut. Ich selber hatte
    meinen auch mal abgenommen als er mitten in der Nacht ohne jeden Grund zwei mal meinte
    lospiepen zu müssen. Ich hatte die ganze Wohnung kontrolliert und es war auch ein Fehlalarm.
    Beim 2. Fehlalarm nach gut 30 Minuten flog das Mistding in einen gefüllten Wassereimer.

    Und die bei uns verbauten Rauchmelder sind keine Billigdinger und produzieren trotzdem einen
    Fehlalarm nach dem nächsten.
    Gruss Flo

  6. #6
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Das finde ich nicht schön mit der Rechnung.
    Bei uns piepen diese blöden Rauchmelder auch ohne jeden Grund sehr oft los. Einige hier im
    Haus sind schon so genervt gewesen und haben die Dinger wieder abgebaut. Ich selber hatte
    meinen auch mal abgenommen als er mitten in der Nacht ohne jeden Grund zwei mal meinte
    lospiepen zu müssen. Ich hatte die ganze Wohnung kontrolliert und es war auch ein Fehlalarm.
    Beim 2. Fehlalarm nach gut 30 Minuten flog das Mistding in einen gefüllten Wassereimer.

    Und die bei uns verbauten Rauchmelder sind keine Billigdinger und produzieren trotzdem einen
    Fehlalarm nach dem nächsten.
    Das kann aber sehr Teuer werden... *gg*
    Gruß Angriffstrupp

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  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.
    Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.
    Gruß Angriffstrupp

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  8. #8
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.
    Wären die Kommunen nicht gesetzlich verpflichtet, Feuerwehren vorzuhalten, entstünde das Problem nicht => soll doch das Land bezahlen.
    Wäre ich nicht durch Bundes- und Landesgesetze verpflichtet, Steuern zu zahlen, würden meine Kontoauszüge ganz anders aussehen => sollen doch Bund/Land ihren Kram selber bezahlen.
    Merkste was?

    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    bei uns in der VG wird wie folgt gehandelt.
    Alles was mit F beginnt wird über denn Feuerpfennig abgehandelt (kein Bescheid).
    Alles was mit H/W etc. anfängt wird mit einem Bescheid belohnt,
    Wenn WW in deinem Namen auf RLP deuten lässt, habt ihr mit dem Verwaltungsgericht wenigstens eine Flatrate vereinbart?
    Und was ist ein Feuerpfennig?

  9. #9
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    Hallo,

    bei uns in der VG wird wie folgt gehandelt.
    Alles was mit F beginnt wird über denn Feuerpfennig abgehandelt (kein Bescheid).
    Alles was mit H/W etc. anfängt wird mit einem Bescheid belohnt,
    wobei ein nettes Gespräch mit dem VG-Chef, Wunder wirkt.

    Über die rechtlichen Seite.....seit ca. 10 Jahren sind die Rauchmelder bei jeden Neubau pflicht.
    Leider ist die Pflege etc. rechtlich nicht geregelt,
    somit würde ich sagen.......muß dieses irgenwann durch ein Gericht geregelt werden.

    Mir ist auch nicht bekannt, das in der Beschreibung (für den Endverbraucher) irgenwas von reinigen des Sensor etc. steht.
    Soviel ich weiss, steht dort nur der Interval des Batteriewechsels sowie das in regelmäßigen Abständen der Test-Button betätig werden soll.

    Meine persönliche Erfahrung, ich habe vor 12 Jahren bei meinem Neubau die einfachen Rauchmelder installiert.
    Außer mal die Batterien zuwechsel und dabei mit dem Test-Spray die Geräte zutesten, habe ich nichts gemacht.
    Vor drei Jahren habe ich die einfachen RM gegen die Funkmelder gewechselt.
    Mit den Funkmelder verfahre ich genauso.....und bis jetzt hatte ich keinen Fehlalarm.

    Bis jetzt wüßte ich nicht, das ein LZ von uns, wegen einen privaten Rauchmelder (Fehlalarm) ausgerückt ist.

    Wobei wir schon ausgerückt sind, weil die Bewohner durch einen RM alarmiert wurden sind (Realalarm).

    Grüße,
    Jörg

  10. #10
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    Ja die machen das als Ehrenamt aber je nach Job, Tageszeit etc bei weiten nicht umsonst. Wenn 10 Leute alles stehen und liegen lassen um da hin zu fahren zählt die Stadt ihr Gehalt. Was jetzt nicht heißen soll das ich das gut finde was da abgeht. Nein nicht wirklich ! Aber sowas sollte man vielleicht wirklich durch Mindestanforderungen an Rauchmelder zumindest teilweise in den Griff bekommen. Ich persönlich denke das Rauchmelderfehlalarme zu 90% daher kommen das die Geräte nicht oder falsche gewartet werden (siehe Batterie und Verschmutzung). Und auch wenn es in dem fall (erst mal) weh tut denke ich sollte man. Ihr über die Nachbarn schimpfen nein die haben in meinen Augen alles richtig gemacht. Kann man von seinem Nachbarn (der wahrscheinlich nicht FW-Mann (SB) ist) das er mal eben erkunden geht. Ins Fenster schauen ? Okay im EG möglich aber im 3 oder so ? Und dann will ich dich mal sehen wenn der Nachbar dir sagt dein Scheiß Rauchmelder hat um 10.05Uhr angefangen zu bimmeln als um 11.31Uhr das Feuer zu sehen war habe ich dann die Feuerwehr angerufen. Etwas überspitzt aber was würdest du dem dann sagen ?

    Rauchmelder sind mehr als Sinnvoll und wie jedes Technische Gerät nicht 100%ig sicher. Aber persönlich Fahr dann lieber mal zu nen "Fehlalarm" als nochmal zu lesen drei Menschen ums Leben gekommen nachdem sie den Rauchmelder aus Kostengründen wieder abgeschafft haben...
    Schönes WE

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