Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Es soll ja nicht der Zahlen der die Hilfe gerufen hat, sondern der Betreiber der den Hilferuf durch seine Anlage "veranlasst" hat.
Ja schon, aber es besteht in Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelderpflicht nach § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein, und von daher müsste das Land Schleswig - Holstein auch den Einsatz bezahlen, denn wen ich nicht gesetzlich verpflichtet wäre hätte ich son Teil ja nicht, und daher hätte der Rauchwarnmelder nicht ausgelöst in meiner Wohnung, und dann hätte niemand die Feuerwehr rufen müssen.