Die Argumentation greift m. E. zu kurz: Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen auch bauaufsichtlich gefordert, trotzdem muss der Betreiber die Kosten für einen Fehlalarm ggf. bezahlen.
Dennoch halte ich es aus diversen Gründen (s. o.) für erforderlich, solche Einsätze ohne Kostenersatz zu erbringen, da es sonst dem Ziel der weiten Verbreitung von Rauchmeldern entgegen stünde.
Für NRW kann ich im FSHG auch keine Möglichkeit eines Kostenersatzes entdecken, andere Bundesländer haben das anscheinend anders geregelt. Interessant in diesem Zusammenhang wird z. B. auch die Einführung von eCall.