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Thema: Fehlalarm: 894 Euro, weil der Rauchmelder piepte

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Richtig!
    Ein Rauchmelder meldet ein Ereignis nur lokal, eine BMA meldet dies an eine übergeordnete Stelle.
    Dies kann ein Sicherheitsunternehmen, oder auch die zuständige Leitstelle sein.

    Eine an die Leitstellen angebundene BMA muss auch bestimmte technische Eigenschaften aufweisen, siehe hier: Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
    Das ist mir bekannt, aber sonst ist kein gravierender Unterschied vorhanden.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    1.737
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Das ist mir bekannt, aber sonst ist kein gravierender Unterschied vorhanden.
    Bezüglich der Zuverlässigkeit (und damit der produzierten Sicherheit, aber auch den Kosten) ist ein erheblicher Unterschied vorhanden.

    Brandmeldeanlagen sind kein Selbstzweck, sondern immer in die verschiedenen Maßnahmen eines Brandschutzkonzeptes eingebunden.

  3. #3
    Registriert seit
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    265
    sind die im Artikel genannten Mieter der Wohnung überhaupt für die Kosten zuständig?
    der Rauchmelder gehört ja zur Wohnung und dem Vermieter,der hat die auch installieren lassen.
    wenn die Heizung spinnt,muß der Vermieter ja auch zahlen und reparieren. oder ?

  4. #4
    Registriert seit
    14.09.2011
    Beiträge
    33
    Eine Rechnung seitens der Feuerwehr bzw. Stadt für einen durch einen Rauchmelder-Fehlalarm ausgelösten Feuerwehreinsatz ist eine Frechheit! Da wird dem Bürger ständig erzählt "Rauchmelder retten Leben" und dann sowas...

    Bei uns in der Stadt wird auch bei einem ausgelösten, privaten Rauchmelder nicht nur die zuständige Wache der BF losgeschickt, sondern auch noch die zuständige(n) freiwillige(n) Löschabteilung(en). Und das ist auch gut so, denn: Es könnte ja mal wirklich brennen.

    Gruß, Hobbyfunker

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