Mal so ganz nebenbei, so ein Rauchmelder ist ja (fast) nix anderes als eine BMA, richtig?
Da fällt mir ja wieder spontan das Thema BMA im Feuerwehrhaus, was hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=52665 zu finden ist, und da steht dan im Beitrag Nr.10 " Die Brandmeldeanlage heißt Brandmeldeanlage, weil sie einen Brand meldet.
Irgendwelche Ausrückeordnungen im Rahmen von "erst mal einen zum kucken schicken" sind für alle Objekte oberhalb des Niveaus eines Lagers für Schlüpfergummi sträflicher Leichtsinn! "
, nach zu lesen hier:http://www.funkmeldesystem.de/foren/...1&postcount=10 , also ist das doch hier nix anderes, oder ? Also von daher alles richtig gemacht!
Und dann kann man z.B nach § 61 HBKG Kostenersatz verlangen, siehe hier:http://www.jurpc.de/hessenrecht/31_o...hen/para61.htm
Und damit dürften Sie wohl zahlen müssen!
Echt Kacke sowas....