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Thema: kaum Einsatzbereitschaft während der Wochenenden

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    § 37 LBKG RLP:
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

    1. als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger oder Helfer des Katastrophenschutzes an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt,...
    ...
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße ... in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis zu zweihundertfünfzig Euro, geahndet werden.

    Ja und jetzt sag mir bitte unter was eine Bereitschaft fällt.
    Einsatz?
    Übung?
    Lehrgang?
    Ausbildungsveranstaltung?

    Weiß jetzt nicht wie das in RLP ist, aber in Bayern wenn ich über 4 Std für die Feuerwehr unterwegs bin gibts Geld bzw Verpflegung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Samstag nachmittag Übung, dort wird festgelegt wer an dem Abend seine Einsatzbereitschaft nicht durch Alkohol sausen lässt, dann passt's.
    Da muß ich schmunzeln.
    Das ist mit deinem Paragraphen mit Sicherheit nicht mehr gedeckt.
    Weils einfach nichts mehr mit der Übung zu tun hat.
    Naja, laß dich ruhig weiter zwangsverpflichten.
    Wenns bei uns mal soweit kommt, werd ich meine Rückschlüsse und Konsequenzen daraus ziehen.

    Edit: Und was du mal noch bedenken solltest.
    Wenn unsere Stadt mit 30.000 Einwohner und über 300 Einsätze im Jahr selbst an Silvester mit ausreichend Einsatzkräften (nüchtern) ausrücken kann frag ich mich in welcher Wehr die vernünftigeren Wehrleute sind, bei uns oder in Städten und Gemeinden wo man "ZWANGSBEREITSCHAFTEN" einführen muß, damit ausreichend nüchterne Feuerwehrleute kommen.
    Geändert von Alex22 (25.09.2009 um 20:07 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wenn unsere Stadt mit 30.000 Einwohner und über 300 Einsätze im Jahr selbst an Silvester mit ausreichend Einsatzkräften (nüchtern) ausrücken kann frag ich mich in welcher Wehr die vernünftigeren Wehrleute sind, bei uns oder in Städten und Gemeinden wo man "ZWANGSBEREITSCHAFTEN" einführen muß, damit ausreichend nüchterne Feuerwehrleute kommen.
    Die Frage ist sicherlich berechtigt.
    Es scheint ja wohl auch so zu sein, dass es in vielen FF mit der Mannschaftsstärke noch immer klappt, was bei den anderen die Frage nach sozialer Struktur, berufliches Umfeld und Führungsstil aufwirft.

    Mir scheint aber auch, dass einige FF in den fetten Jahren zu lange im Personalwohlstand geschwelgt haben, ohne sich der Gesetzlichen Vorgaben zu erinnern. Da wurde dann auch des Friedens wegen gern mal übersehen, dass man jahrelang einige taube Eier mit durchschleppt. Heute, wo es eng wird, erinnert man sich der Möglichkeiten und versucht viel zu spät oder zieht es zumindest in Erwägung, diese Möglichkeiten endlich in die Tat umzusetzen.
    Das trifft aber nur die, die so lange bei der Stange geblieben und jetzt wegen der zunehmenden Ausdünnung verschlissen sind und kann daher nicht funktionieren. Diese viel zu spät eingeführte Notbremse führt zum Zerfall der Restmannschaft.

    Bei uns praktizieren wir die Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten schon immer und das etwa zweimal pro Jahr. Es fällt mittlerweile gar nicht mehr auf und hat sich, ohne dass die Gesamtheit Schaden genommen hat oder dieses Verfahren verurteilen würde, eingespielt.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Entweder hast du das mit der "Pflicht" in meinen Beiträgen bisher nicht kapiert, oder du willst es nicht...
    jetzt bin ich komplett verwirrt...

  5. #5
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    Ganz einfach: Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich Zwangsverpflichtungen als erstes Mittel der Wahl sehe, so wie es hier von Alex dargestellt wird.

    Der Fragesteller schrieb, dass für ihn eine "Pflicht" nicht zum Grundgedanken der FF passt und die Moral senken könne, ich erwiderte daraufhin, dass ich bereits beim Eintritt deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es Pflichten gibt.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen

    Der Fragesteller schrieb, dass für ihn eine "Pflicht" nicht zum Grundgedanken der FF passt und die Moral senken könne, ich erwiderte daraufhin, dass ich bereits beim Eintritt deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es Pflichten gibt.


    Achsooooooo!
    Diese Ansicht teilen wir uns. Natürlich hat ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau Pflichten. Wir sind schließlich kein Trachtenverein, sondern haben eine hoheitliche Aufgabe.

    Das ist eine der schönen Facetten im Leben eines Jugendwarts. ;) Die Anwesenheitsquote in den Übungen bei unseren Feuerwehranwärtern beträgt meistens 100%. Von 9 Mann/Frau stehen meistens alle pünktlich zu Übungsbeginn am Gerätehaus. Es wird bedächtig und konzentriert den Anweisungen gelauscht und man muss die Jungs und Mädels fast ein bisschen in ihrer Euphorie bremsen. Natürlich warten alle gespannt auf ihren Truppmann-Lehrgang, damit sie endlich mit ausrücken dürfen, wenn die Sirene heult.


    Die Jungs und Mädels habens in meinen Augen verstanden, was es heißt Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau zu sein. Schade, dass das Engagement bei vielen automatisch weniger wird, wenn sie "flügge" sind und andere Dinge wichtiger werden....aber die, die immer noch mit Herzblut dabei bleiben, sind in meinen Augen für eine Freiwillige Feuerwehr ungeheuer wichtig.

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