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Thema: kaum Einsatzbereitschaft während der Wochenenden

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  1. #1
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    Um mich noch einmal zu Wort zu melden...

    Also zum Thema Rechtsgrundlage der Verpflichtung zur Bereitschaft:
    Ja, in den meisten BL kann man sicher eine solche Dienstpflicht über die allgemeine Verpflichtung an diensten teilzunehmen ableiten - Aber:
    Es fehlt überwiegend an Saktionierungsmöglichkeiten wenn jemand der Pflicht nicht nachkommt! Ich kenne jetzt nicht jedes einzelne FWG, aber im allgemeinen sind Bußgelder und ähnliches doch nur für durch den KatS freigestellte Helfer in der Mindestverpflichtungszeit vorgesehen. Anderen droht allenfalls die Entlassung.

    Wobei ich ganz klar sagen muss das auch wenn es anders wäre dies KEINE Lösung ist! Denn ICH wäre beim ERSTEN angesetzen Pflichtdienst mit Bußgeldandrohung der meinen sonstigen Interessen entgegensteht im Büro und würde meinen Austritt unterschreiben.
    Und ich bin sicherlich kein Wenigdienstleistender -Im Moment bin ich zwar aus privaten Gründen noch biss Jahresende beurlaubt und nehme nur an Sonderdiensten und Besprechungen teil- aber ansonsten habe ich nur an reinen Dienststunden (Ausbildung, Übung, Materialerhaltung und organisatorisches) ohne Lehrgang und ohne Einsatzstunden gerechnet >300 Std. im Jahr! Wovon aber >95% in der Woche Abends abgeleistet wurden.
    Am Wochenende stehe ich seit Jeher nur sehr eingeschränkt zur Verfügung, für Einsätze klar, aber am WE ist Zeit für mein Privatleben und Dienste müssen für mich da die Ausnahme bleiben!

    Und ich bin mir sicher viele mit ähnlichen Stundenbilanzen würden es GENAU SO machen!
    (Zumindest ab einem gewissen Alter, sagen wir mal ab 25 J aufwärts)

    Pflichtbereitschaften sind KEINE Lösung. Es geht nur auf organistorischem Weg oder durch absolut freiwillige Bereitschaften für die dann ggf. Anreize geschaffen werden. Aber ohne Sanktionen (offen oder verdeckt durch den "Korpsgeist") für diejenigen die das nicht leisten. Sonst hat man vieleicht mit müh und not am WE eine ausreichende Stärke durch eigene Kräfte, aber in der Woche Niemanden mehr!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
    Mit der Androhung von Strafen ist das Thema nicht zu lösen.

    Wir müssen uns überlegen, wie es gelingt, die Leute so zu motivieren, dass sie gerne und in ausreichender Anzahl zum Einsatz kommen.
    Und das Wort 'ausreichend' meine ich genau so. Genauso wie es schlecht ist, wenn ich mit 3 Mann zu einem Zimmerbrand ausrücke, brauche ich keine 10 Mann auf der Wache um einen Mülleimer auszumachen.
    Das ist für die Leute nämlich auch frustrierend, wenn sie desöftern nachts aus dem Schlaf gerissen werden, zum Gerätehaus fahren und dann sinnlos einmal mit dem LF um den Block fahren oder, noch blöder, 20 Minuten auf der Wache herumsitzen und dann wieder nach Hause geschickt werden.

    Das Thema Motivation ist hier nämlich das zentrale Thema. Und da gibt es eine Anzahl von möglichkeiten:
    - Belohnungen
    - Bezahlung
    - Anerkennung / Lob
    - Das Gefühl, etwas Sinnvolles getan zu haben (was beim Herumsitzen auf der Wache sicherlich fehlt)
    - Herausforderung / Freude an den Tätigkeiten / Verantwortung

    Gerade der Punkt 'Anerkennung' kommt mir bei vielen Kommunen etwas kurz. Wenn man bedenkt, dass die Feuerwehrleute einen sehr wichtigen Dienst für Ihre Stadt oder Gemeinde leisten, kann ich es nicht verstehen, warum viele Städte/Gemeinden ihre Geringschätzung der Feuerwehr-Tätigkeit zeigen, in dem sie
    - die Feuerwehr mit hoffnungslos veralteten Fahrzeugen zum Einsatz schicken (ich kenne einige Feuerwehren mit Löschfahrzeugen, die > 30 Jahre auf dem Buckel haben)
    - die Mannschaft schlecht, oder nur gerade mit dem nötigsten ausrüsten (wenn ich mir bei uns das Drama anschaue, bis man nur mal ein paar neue Handschuhe als Ersatz bekommt..)
    - Verdienstausfall oder Aufwandsentschädigung für BSD nur mit Monaten Verzögerung und nach mehrmaligen schriftlichen Aufforderungen auszahlen
    Von maroden Gerätehäusern möchte ich garnicht erst anfangen.

    Hier kann noch viel getan werden. Nur wenn die Feuerwehrleute merken, dass sie innerhalb der Gemeinde ein gewisses Ansehen haben und Wertschätzung erfahren, werden sie auch bereit sein, Tag und Nach ihren Ar..... für die Mitglieder ihrer Gemeine hinzuhalten. Und das sollte ganz oben anfangen.

    Gruß,

    ahk

  3. #3
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    Sowas wie Pflichtdienst oder sowas in der Art kenne ich hier nicht.
    Sind zu wenig Kräfte da, wird mit Sirene nachalarmiert. Kommt selbst tagsüber nur selten vor... Je nachdem wie viele Leute grade in der Schicht sind, sind halt mehr, mal weniger da. Wir sind alle aus Spass und dem Teamgefühl dabei... Da brauchen wir sowas nicht wie Pflichtdienste...
    Gruß

    RescueOberberg

    Kontakt über PN, E-Mail oder ICQ

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    § 37 LBKG RLP:
    [I](1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

    1. als ehrenamtlicher ................... u.s.w. ........................
    Was würdest Du bei Anwendung dieses Rechts erreichen?
    Absolut nichts. Das Gegenteil wäre der Fall.
    Im Rest der Mannschaft würde es sich wie ein Lauffeuer herumsprechen, dass einer von ihnen vom eigenen Kameraden (Vorgesetzten) angezeigt wurde. Den Rest der Zusammenarbeit und Motivation muß ich dir wohl nicht erklären.

    Es gibt also, trotz vorhandener Gesetze oder Vereinbarungen, kein probates Druckmittel. Deshalb und natürlich im Besonderen, weil es eine kameradschaftlich und freundschaftlich geprägte Zweckgemeinschaft sein und bleiben sollte, geht es nur über die Motivation.
    Da das aber nur innerhalb der schon bestehenden Gemeinschaft wirksam wird, müssen auch in der Öffentlichkeit andere Anreize, als die zur Zeit (nicht) bestehenden, zum Beitritt zu einer solchen oder ähnlichen Organisation geschaffen werden.

    Das einmal jährliche und zumeist auch emotionslose Schulterklopfen gepaart mit inflationär gestreuten Ordensverleihungen reicht da schon lange nicht mehr.

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Oder aber: Der Einzelfall fällt in der ansonsten gut arbeitenden Mannschaft auf, und Zusammenarbeit/Motivation steigen, wenn die "Bremse" gezogen wird.
    Nichts gegen einzuwenden.
    Wenn eine Mannschaft in jeder Hinsicht funktioniert, können solche Leute das Niveau auf Dauer herunterziehen. Unter diesen Umständen verkraftet die Mannschaft auch einen Ausschluß o. ä.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Hör mir mit dem Begriff "Kameradschaft" auf. Den konnte mir bis heute niemand wirklich schlüssig für den Feuerwehrbereich definieren, so dass ich ihn vorbehaltlos anerkennen würde.
    Man - -, nun reg dich doch nicht über diesen einzelnen Begriff auf, zumal das nichts mit einem Lösungsansatz zu tun hat. Dass dieser Begriff bei manchen Leuten auf Unverständnis trifft, war mir aber auch schon klar. Dass er aber nicht verstanden oder falsch gedeutet wird, verstehe ich nicht, da er sich sehr wohl bei einer FW anwenden lässt.
    Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Kameradschaft
    Ich wusste also schon warum ich in meinem Beitrag deshalb auch von "kameradschaftlich und freundschaftlich geprägter Zweckgemeinschaft" und nicht nur von Kameradschaft sprach.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Kameradschaft wird in der Feuerwehrwelt zu oft so verstanden, dass niemand einem in die Parade fährt, egal bei welchem Blödsinn.
    Das hat wohl eher etwas mit einem unter dem Begriff "Kameradschaft" kaschierten und falsch verstandenem Stillhalteabkommen zu tun und wurde wohl einigen, mit dem Hintergrund, Gegenwehr im Keim zu ersticken, auch von Anfang an so eingebläut.
    Der Begriff an sich ist nicht falsch zu verstehen, wie jeder nachlesen kann.
    Geändert von Laurin88 (25.09.2009 um 18:01 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    § 37 LBKG RLP:
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

    1. als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger oder Helfer des Katastrophenschutzes an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt,...
    ...
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße ... in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis zu zweihundertfünfzig Euro, geahndet werden.

    Ja und jetzt sag mir bitte unter was eine Bereitschaft fällt.
    Einsatz?
    Übung?
    Lehrgang?
    Ausbildungsveranstaltung?

    Weiß jetzt nicht wie das in RLP ist, aber in Bayern wenn ich über 4 Std für die Feuerwehr unterwegs bin gibts Geld bzw Verpflegung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Samstag nachmittag Übung, dort wird festgelegt wer an dem Abend seine Einsatzbereitschaft nicht durch Alkohol sausen lässt, dann passt's.
    Da muß ich schmunzeln.
    Das ist mit deinem Paragraphen mit Sicherheit nicht mehr gedeckt.
    Weils einfach nichts mehr mit der Übung zu tun hat.
    Naja, laß dich ruhig weiter zwangsverpflichten.
    Wenns bei uns mal soweit kommt, werd ich meine Rückschlüsse und Konsequenzen daraus ziehen.

    Edit: Und was du mal noch bedenken solltest.
    Wenn unsere Stadt mit 30.000 Einwohner und über 300 Einsätze im Jahr selbst an Silvester mit ausreichend Einsatzkräften (nüchtern) ausrücken kann frag ich mich in welcher Wehr die vernünftigeren Wehrleute sind, bei uns oder in Städten und Gemeinden wo man "ZWANGSBEREITSCHAFTEN" einführen muß, damit ausreichend nüchterne Feuerwehrleute kommen.
    Geändert von Alex22 (25.09.2009 um 21:07 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wenn unsere Stadt mit 30.000 Einwohner und über 300 Einsätze im Jahr selbst an Silvester mit ausreichend Einsatzkräften (nüchtern) ausrücken kann frag ich mich in welcher Wehr die vernünftigeren Wehrleute sind, bei uns oder in Städten und Gemeinden wo man "ZWANGSBEREITSCHAFTEN" einführen muß, damit ausreichend nüchterne Feuerwehrleute kommen.
    Die Frage ist sicherlich berechtigt.
    Es scheint ja wohl auch so zu sein, dass es in vielen FF mit der Mannschaftsstärke noch immer klappt, was bei den anderen die Frage nach sozialer Struktur, berufliches Umfeld und Führungsstil aufwirft.

    Mir scheint aber auch, dass einige FF in den fetten Jahren zu lange im Personalwohlstand geschwelgt haben, ohne sich der Gesetzlichen Vorgaben zu erinnern. Da wurde dann auch des Friedens wegen gern mal übersehen, dass man jahrelang einige taube Eier mit durchschleppt. Heute, wo es eng wird, erinnert man sich der Möglichkeiten und versucht viel zu spät oder zieht es zumindest in Erwägung, diese Möglichkeiten endlich in die Tat umzusetzen.
    Das trifft aber nur die, die so lange bei der Stange geblieben und jetzt wegen der zunehmenden Ausdünnung verschlissen sind und kann daher nicht funktionieren. Diese viel zu spät eingeführte Notbremse führt zum Zerfall der Restmannschaft.

    Bei uns praktizieren wir die Anwendung der rechtlichen Möglichkeiten schon immer und das etwa zweimal pro Jahr. Es fällt mittlerweile gar nicht mehr auf und hat sich, ohne dass die Gesamtheit Schaden genommen hat oder dieses Verfahren verurteilen würde, eingespielt.

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Entweder hast du das mit der "Pflicht" in meinen Beiträgen bisher nicht kapiert, oder du willst es nicht...
    jetzt bin ich komplett verwirrt...

  10. #10
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    Ganz einfach: Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich Zwangsverpflichtungen als erstes Mittel der Wahl sehe, so wie es hier von Alex dargestellt wird.

    Der Fragesteller schrieb, dass für ihn eine "Pflicht" nicht zum Grundgedanken der FF passt und die Moral senken könne, ich erwiderte daraufhin, dass ich bereits beim Eintritt deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es Pflichten gibt.

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen

    Der Fragesteller schrieb, dass für ihn eine "Pflicht" nicht zum Grundgedanken der FF passt und die Moral senken könne, ich erwiderte daraufhin, dass ich bereits beim Eintritt deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es Pflichten gibt.


    Achsooooooo!
    Diese Ansicht teilen wir uns. Natürlich hat ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau Pflichten. Wir sind schließlich kein Trachtenverein, sondern haben eine hoheitliche Aufgabe.

    Das ist eine der schönen Facetten im Leben eines Jugendwarts. ;) Die Anwesenheitsquote in den Übungen bei unseren Feuerwehranwärtern beträgt meistens 100%. Von 9 Mann/Frau stehen meistens alle pünktlich zu Übungsbeginn am Gerätehaus. Es wird bedächtig und konzentriert den Anweisungen gelauscht und man muss die Jungs und Mädels fast ein bisschen in ihrer Euphorie bremsen. Natürlich warten alle gespannt auf ihren Truppmann-Lehrgang, damit sie endlich mit ausrücken dürfen, wenn die Sirene heult.


    Die Jungs und Mädels habens in meinen Augen verstanden, was es heißt Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau zu sein. Schade, dass das Engagement bei vielen automatisch weniger wird, wenn sie "flügge" sind und andere Dinge wichtiger werden....aber die, die immer noch mit Herzblut dabei bleiben, sind in meinen Augen für eine Freiwillige Feuerwehr ungeheuer wichtig.

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