Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
§ 37 LBKG RLP:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

1. als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger oder Helfer des Katastrophenschutzes an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt,...
...
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße ... in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis zu zweihundertfünfzig Euro, geahndet werden.

Ja und jetzt sag mir bitte unter was eine Bereitschaft fällt.
Einsatz?
Übung?
Lehrgang?
Ausbildungsveranstaltung?

Weiß jetzt nicht wie das in RLP ist, aber in Bayern wenn ich über 4 Std für die Feuerwehr unterwegs bin gibts Geld bzw Verpflegung.