Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.

Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;

Wenn ich das so richtig interpretiere, nimmt die ILS die Aufgaben der FEZ und/oder der KEZ wahr wenn diese nicht besetzt sein sollten.
Daraus ergibt sich folgendes:
1. Die ILS übernimmt das Weisungsrecht von FEZ und/oder KEZ
2. FEZ und/oder KEZ sind verpflichtet gem. Rahmenbedingungen für den Feuerwehreinsatz die Einsätze zu disponieren, koordinieren oder diese Aufgaben (und somit auch die Rechte) zu delegieren => ILS

Falls ich mich da völlig irren sollte, habe ich das Gesetz total mißverstanden.