Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
[...]- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

- "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")

In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .
Uiiuiiuii AkkonHaLand - ich glaube nun hast Du da die "Götter" etwas durcheinander gewürfelt.
Orginäre Aufgabe für Absperrmaßnahmen ist die der Polizei (siehe auch SOG), hierzu muß diese Aufgabe die Fw übernehmen bis die Polizei eingetroffen ist, danach kann die Fw diese Aufgaben im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei fortführen.
Also NUR um eine Gefährdung Dritter für den Zeitraum ab eintreffen an der Einsatzstelle bis zum Eintreffen der Pol besteht ein MUSS - Pressesprecher können auch ebensogut im Rahmen einer Pressekonferenz z.B. im Rathaus oder dem Pressezentrum der Fw Auskünfte erteilen.
Der Fotograf ist jedoch kein Pressesprecher und der Pressesprecher fotografiert in der Regel nicht.

Die Genehmigung der SoSi erteilt dann die Lst im Auftrag der Stadt/Kreis/Kommune.


...mit Ausnahme von Bayern, wie ich gerade erfahren habe - nur die Quelle fehlt mir noch.