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Thema: Signalleuchten im Pressedienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Wäre mir neu, aber nun gut wenn es sowas gibt - ich lerne ja auch noch immer gerne was dazu.
    Dann muß der "Fahrer (Fw) auch für alles haften was er macht - wo sind denn da rechtlichen Grundlagen???

    KatSG/SOG/FwG und was sagt die AAO dazu???

    EDIT:
    Wäre schön wenn Du da mal eine Quelle nennen könntes.
    Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.
    Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???

    Google kennt dieses Gesetz aber (noch) nicht!
    Auch das BSI hat es nicht online.
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???
    Ja, ganz sicher.
    https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...1afc51c7c6ad26
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  4. #4
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    Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

    Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.

    Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;

    Wenn ich das so richtig interpretiere, nimmt die ILS die Aufgaben der FEZ und/oder der KEZ wahr wenn diese nicht besetzt sein sollten.
    Daraus ergibt sich folgendes:
    1. Die ILS übernimmt das Weisungsrecht von FEZ und/oder KEZ
    2. FEZ und/oder KEZ sind verpflichtet gem. Rahmenbedingungen für den Feuerwehreinsatz die Einsätze zu disponieren, koordinieren oder diese Aufgaben (und somit auch die Rechte) zu delegieren => ILS

    Falls ich mich da völlig irren sollte, habe ich das Gesetz total mißverstanden.
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;
    Vielleicht is es nur etwas früh ...
    Aber von was redest??? Ich finde da gar nichts von weisungsbefugniss.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

    Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.

    Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;

    Wenn ich das so richtig interpretiere, nimmt die ILS die Aufgaben der FEZ und/oder der KEZ wahr wenn diese nicht besetzt sein sollten.
    Daraus ergibt sich folgendes:
    1. Die ILS übernimmt das Weisungsrecht von FEZ und/oder KEZ
    2. FEZ und/oder KEZ sind verpflichtet gem. Rahmenbedingungen für den Feuerwehreinsatz die Einsätze zu disponieren, koordinieren oder diese Aufgaben (und somit auch die Rechte) zu delegieren => ILS

    Falls ich mich da völlig irren sollte, habe ich das Gesetz total mißverstanden.
    Die ILS hat einer bayrischen Feuerwehr gegenüber absolut kein Weisungsrecht.
    Sagt die ILS: "Einsatz für das Fahrzeug 1" und "Fahrzeug 2" fährt auch raus, kann der Dispo zwar sagen "Jungs, ihr seid nicht dran", aber das Fahrzeug kann trotzdem fahren, wenn es will.
    Ggüber RD: Weisungsbefugt
    Ggüber FW: Keine Weisungsbefugnis, die hat nur die Führung.
    Die FEZ und die KEZ haben und hatten diese Befugnis auch nicht wirklich. Die ILS hat nur eine Weisungsbefugnis gegenüber der FEZ und der KEZ, die dann besetzt wird, wenn die ILS das möchte, die Fahrzeuge zugeteilt bekommt und auf abzuarbeitende Einsätze verteilt, selbst aber nicht alarmieren darf.
    Und wenn die ILS ein Fahrzeug "zurück" will, bekommt sie das Fahrzeug auch ohne Diskussion zurück (es sei denn, die Führungskraft will das anders).
    Soviel zur Weisungsbefugnis ggüber einer bayrischen Feuerwehr :)

    Wir sind halt anders :-)
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  7. #7
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    Okay - das ist für mich als Nordlicht zwar in keinster Weise logisch nachzuvollziehen, aber nun habe ich doch noch wieder was neues dazugelernt und muß meine Wortschatz um den Begriff "Wild-Süd-Manieren" erweitern ;-)
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

    Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.
    Ich würde eher behaupten, die Weisungsbefugnis der Leitstelle ggü. den Kräften der Feuerwehren ist eine Besonderheit der Stadtstaaten wie Hamburg, Berlin und Co.

    Die Feuerwehren im Sinne des jeweiligen Brandschutzgesetzes arbeiten fast ausschließlich weisungsfrei. Nur wenn der Träger der betreffenden Feuerwehr auch gleichzeitig Träger der Leitstelle ist, ergibt sich dienstrechtlich eine Weisungsbefugnis.
    Ansonsten gilt nämlich die FwDV100, die die Leitstelle eindeutig dem Einsatzleiter unterordnet.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  9. #9
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    Ja, ja, ja - hab's ja schon begriffen - *lach
    Gruß Carsten
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  10. #10
    action-news Gast

    man man man

    also ich würde gerne auch noch meinen Senf dazu geben.

    Erst einmal seid ihr ja ganz schön vom eigentlichen Thema abgedriftet.

    Ich denke dir Ursprüngliche Frage war, welche Art von Sondersignalen Pressevertreter nutzen dürfen.

    Leider Gottes zur Zeit KEINE !!

    Ich selbst bin Journalist und habe mich mit diesem Thema beschäftigt.
    Blaues Licht geht gar nicht, wird immer geahndet, wenn man erwischt wird.

    Eine gelbe Rundumleuchte wird in der Regel, von den BOS toleriert, da man wenn zb. ein Unfall auf der Autobahn ist, auch die Rettungsgasse nutzt um zum Einsatzort zu kommen.
    Oder noch besser, zur Absicherung, bei einer Vollsperrung der Autobahn, fahre ich auch schonmal angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf, um zu Örtlichkeit zu gelangen.

    Zum Thema Pressesprecher der Feuerwehr:

    Sicherlich ist es wichtig, das die FW einen Pressesprecher hat und dieser auch bei größeren Lagen vor Ort ist.
    Allerdings sollte dieser zwischen Presse und Einsatzkräften vermitteln und nicht selbst mit der Kamera in der Hand Fotos schiessen.
    Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
    Dies wiederum bedeutet, meist haben diese die besseren Bilder zb. Rettung der Bewohner über Drehleitern et.

    Unsereins, verdient sein Brot mit diesen Bildern und uns entstehen kosten.
    Auch wenn wir nichts verkaufen oder veröffentlichen.

    Das ist nicht Fair.

    Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
    Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
    bsp.

    Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
    Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
    Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.

    Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

    Was mach ich ???

    Lichthupe ? - verboten
    Recht überholen ? - verboten
    Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

    Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.


    Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
    Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.

    Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.

    Nicht um den Verletzten noch im Auto zu Filmen, wie er da in einer Blutlache liegt.
    Dies will eh keiner sehen.

    Aber im richtigen Winkel gefilmt und fotografiert, sieht man nur Rettungskräfte nicht die Verletzten.



    So das sollte reichen.

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