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Thema: Signalleuchten im Pressedienst

  1. #61
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Also, ich habe mir jetzt doch noch malden entsprechenden Paragrafen der StVO durchgelesen, welcher Sonderrechte regelt.
    Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?
    Wenn ja, sehe ich da ein kleines Problem: Welche seiner Tätigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe? Das Fotografieren? Seit wann ist das eine hoheitliche Aufgabe?

    Ich gehe mal davon aus, dass diese Indikation für eine Signalfahrt im Falle eines Unfalls auf der Anfahrt von jedem Richter in 1000 Stücke zerrissen wird...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Nein, er fährt dahin um den Einsatzleiter zu entlasten, und das Bindeglied zur Presse zu werden. Wie was wo er macht, bis er ne Aufgabe hat weil keine Pressleite da sind, tja....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #62
    action-news Gast
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.

    "angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
    In welcher Gegend fährst du?
    Wieso musstest du dir die Tränen wegwischen ?

    Eine Einsatzkraft, hat andere aufgaben an einer Einsatzstelle, er darf nicht die der Presse übernehmen.

    Stell dir vor, die Journalisten vor Ort, fangen an die Aufgaben der Feuerwehr zu übernehmen ??
    Wollt ihr das ?

    Auf die AB fahre ich entgegen der Fahrtrichtung, in abstimmung mit der Past, wenn die AB voll gesperrt ist. (bin ja nich vollkommen durch)

    Ich fahre im Ruhrgebiet

  3. #63
    action-news Gast

    genau Bindeglied

    ich muss dir recht geben.

    Es ist auch gut, wenn ein Pressesprecher vor Ort ist, den der Einsatzleiter, ist in der Regel mit anderen sachen beschäftigt.

    Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.

    Zumindest dann, wenn die Presse vor Ort ist.

  4. #64
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    Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??

    Bist du Herr Wiebold?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  5. #65
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    Also unser Pressefotograf kommt stets mit oranger Drehleuchte zum Einsatzort, das sieht die Polizei auch, aber es wird halt geduldet.
    Wenn man sein ganzes Leben nicht merkt, dass man ständig nur von Idioten umgeben ist, dann hat das einen gewissen Grund ;-)!

  6. #66
    action-news Gast
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??

    Bist du Herr Wiebold?

    Leider Gottes zu viele.

    Nein bin ich nicht (zum Glück) ;-)

  7. #67
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    Dann ist es nötig, mit den entsprechenden Wehrführern Kontakt aufzunehmen oder sich an die zuständige Kommune zu wenden. Das Einsatzkräfte gewinnbringend Fotos machen, ist natürlich nicht einzusehen. Das sehe ich genauso. Nicht unbedingt als Wettbewerbsnachteil gegenüber der Presse, sondern eher, weil Einsatzmittel der Öffentlichkeit genutzt werde, um nicht-orginäre Aufgaben zu übernehmen (siehe dieses Beispiel).

    Und von Sonderrechten (oder wie auch immer das genannt werden will/soll/darf/muss) für Presseleute halte ich überhaupt gar nix. Das stets aufgeführte "Recht der Öffentlichkeit auf Information" kann auch mit der Nachricht an sich befriedigt werden. Auf Bilder besteht seitens der Öffentlichkeit kein Rechtsanspruch. Aber es verkauft sich halt besser. Und zur Gewinnsteigerung halte ich jede Art von Sonderkennzeichnung völlig überflüssig.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #68
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    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.
    Ich weis garnicht, was für Probleme du hast... ;)

    Du redest hier von "unfair"... Das hat mit Fair oder Unfair NIX zu tun... Denn er macht sich eindeutig STRAFBAR...

    Unzwar nach §331 StGB (Vorteilsannahme)

    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wenn du also vor Ort, den "Pressesprecher" mit seiner Kamera in der Hand fotografieren kannst, der Staatsanwaltschaft nachweist, das er diese Bilder dann verkauft hat, ist er dran...

    Und am besten ist die Kamera auch noch Besitz der Kommune... :)

    MfG Fabsi

  9. #69
    action-news Gast

    es ist verständlich,

    das es mehr oder weniger unerwünscht ist, das Journalisten in irgendeiner weise gekennzeichnet sind.

    In anderer Hinsicht wiederum nicht.
    Stell dir vor im Ruhrgebiet gibt es einen Journalisten, der stattet seine mitarbeiter mit hochmotorisierten Audis aus.
    Diese jagen wie die Irren über die strassen.

    Wenn jedoch der gesetztgeber sagt, okay, ich gebe euch die möglichkeit eine spezielle Kennzeichnung zu nutzen, aber Ihr müsst diverse Schulungen wie auch die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste besuchen und euch Qualifizieren.

    Dann sieht für mich alles anders aus.

    Wenn es eine einheitliche Regelung gibt, würde mir das reichen.

    Und wenn es nur ein Blinkendes Schild ist wie der ÄND etc.

  10. #70
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    224
    1.) Absperrung heißt abgesperrt, da hat ohne Weisung des Einsatzleiters die Presse keinen Fuß dahinter zu setzen.

    2.) Presseleute schaffen es immer wieder das Einsatzgeschehen aufzuhalten. Selbst der ausgesprochene Platzverweis der Polizei wird regelmäßig missachtet.

    3.) Es gibt Fotografen, die sich nur für die Bilder der Blutlachen interessieren (vor allem die, die mit dem Klatschblatt mit den 4 Buchstaben zusammenarbeiten).

    4.) Bei uns wird es von der Gemeinde angeordnet Bilder von der Einsatzstelle dem Einsatzbericht beizulegen. Also sind die FM quasi gezwungen welche zu machen. Wobei diese Bilder nicht verkauft, sondern (ausgewählte) der Presse öffentlich zur Verfügung gestellt wird und intern zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Dieses Angebot wird sehr gerne von der örtlichen Presse genutzt.

    Man braucht sich nicht zu wundern, warum erstens Presseleute an der Einsatzstelle unerwünscht sind (bis auf einige Ausnahmen, z.B. die Lokalpresse, die immer gerne wartet, bis die Leute zur E-Stelle dürfen) und zweitens dann solche VOLLIDIOTISCHEN GEDANKEN an irgendwelche Sonderrechte aufkommen, nur weil man so geil auf Blut und verformtes Blech ist.
    Allein schon der Gedanke daran, dass der Presseheini mit Rundumleuchte zur E-Stelle fährt lässt das Messer im Sack aufgehen. So ein Verhalten darf von vorneherein weder geduldet noch erlaubt werden. Nur weil im Grundgesetz die Pressefreiheit verankert ist, heißt das nicht, dass man darf, was man will. Denn auch die Bilder von Blutlachen oder "geparkten" Opfern unter der Folie sind nicht menschenwürdig.

    In unserem Falle druckt die lokale Presse meistens den Artikel von unserer Homepage bzw. von der Homepage der Polizei ab und schickt keinen Journalisten (Ist auch eine Kostenfrage).
    Sollten fremde Journalisten an der E-Stelle auftauchen, so werden diese sofort des Platzes verwiesen mit dem Hinweis, das bereits genügend andere Journalisten anwesend sind und sie durch ihre Anwesenheit nur das Einsatzgeschehen stören.
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  11. #71
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    510
    Und warum denkst Du sollte man euch kennzeichnen oder sogar Sonderrechte geben ?
    Ist das für Leib und Leben oder zu Erhaltung von Gütern wichtig, dass Du schnell vor Ort bist ?
    Ich meine außer deiner Güter, die Du mit dem Verkauf der Bilder finanzierst ?
    Ich bin Führungskraft in der SEG, sowie OrgL und ich habe keine besondere Kennzeichnung, sondern muss ein entsprechendes FZG besetzen...
    Soviel zu der Verteilung von SOSI-Anlagen.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  12. #72
    action-news Gast

    Antworten:

    1.) Absperrung heißt abgesperrt, da hat ohne Weisung des Einsatzleiters die Presse keinen Fuß dahinter zu setzen. = Falsch

    Richtig = Ich habe laut Beschlussder Innenministerkonferenz das Recht, mich innerhalb behördlicher Absperrung zu bewegen, solange ich niemanden gefährde und oder mein eigenes Leben gefährdet ist.

    2.) Presseleute schaffen es immer wieder das Einsatzgeschehen aufzuhalten. Selbst der ausgesprochene Platzverweis der Polizei wird regelmäßig missachtet.

    Dieser wird sehr selten (bei groben fehlverhalten) ausgesprochen.

    3.) Es gibt Fotografen, die sich nur für die Bilder der Blutlachen interessieren (vor allem die, die mit dem Klatschblatt mit den 4 Buchstaben zusammenarbeiten).

    Deine Meinung und du hast bestimmt immer recht


    4.) Bei uns wird es von der Gemeinde angeordnet Bilder von der Einsatzstelle dem Einsatzbericht beizulegen. Also sind die FM quasi gezwungen welche zu machen. Wobei diese Bilder nicht verkauft, sondern (ausgewählte) der Presse öffentlich zur Verfügung gestellt wird und intern zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Dieses Angebot wird sehr gerne von der örtlichen Presse genutzt.

    So kann man auch Arbeitsplätze zerstören.
    Diese Anweisung gibt es bei uns auch, nur werden ausschliesslich Bilder über OTS verschickt, wenn keine Presse vor Ort ist



    Man braucht sich nicht zu wundern, warum erstens Presseleute an der Einsatzstelle unerwünscht sind (bis auf einige Ausnahmen, z.B. die Lokalpresse, die immer gerne wartet, bis die Leute zur E-Stelle dürfen) und zweitens dann solche VOLLIDIOTISCHEN GEDANKEN an irgendwelche Sonderrechte aufkommen, nur weil man so geil auf Blut und verformtes Blech ist.
    Allein schon der Gedanke daran, dass der Presseheini mit Rundumleuchte zur E-Stelle fährt lässt das Messer im Sack aufgehen. So ein Verhalten darf von vorneherein weder geduldet noch erlaubt werden. Nur weil im Grundgesetz die Pressefreiheit verankert ist, heißt das nicht, dass man darf, was man will. Denn auch die Bilder von Blutlachen oder "geparkten" Opfern unter der Folie sind nicht menschenwürdig.

    "Ich denke, dass du einer der vielen bist, die jeden Tag im Fernsehen, die Bilder der Berichterstattung mit freude verfolgen und du deswegen total was gegen die Presse hast"

    "klar, das eine objektive berichterstattung, oftmals situationen zeigt, in der fehrverhalten an den Tag gelegt wird, was ansonsten nicht gezeigt wird."


    Sollten fremde Journalisten an der E-Stelle auftauchen, so werden diese sofort des Platzes verwiesen mit dem Hinweis, das bereits genügend andere Journalisten anwesend sind und sie durch ihre Anwesenheit nur das Einsatzgeschehen stören.

    "Das verstösst klar gegen geltende Gesetzte und wird von mir mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde geahndet.

  13. #73
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    17.12.2007
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    531

    @ action news:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln
    ...

    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

    1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
    2. im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

    (4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

    (7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    ...

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
    Ich lese in diesen Paragraphen nichts von Sonderrechten für die Presse. Du kannst Dich also wieder beruhigen. Oder glaubst Du, dass in Berlin jemand auf Deinen Wunsch die StVO ändert?
    MkG
    Rundhauber

  14. #74
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    Nutz die Zitatfunktion, wenn du hier auf andere Beiträge eingehst. Ansonsten gerät es sehr unübersichtlich und das behindert eine vernünftige Diskussion doch sehr.

    Es ist sicherlich falsch, alle Presseleute über einen negativen Kamm zu scheren. Genauso verkehrt ist aber dein Versuch, alle als Engel darzustellen, und die negativen Stellen nur bei den Einsatzkräften zu suchen. Beide Gesichtspunkte führen nicht unbedingt zu einem besseren Verhältnis und einer konstruktiven Zusammenarbeit.
    Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Ich, als (gerne fotographierender) Pressesprecher einer kommunalen Feuerwehr, kenne sowohl:
    - Fotografen und Journalisten, mit denen es noch niemals Probleme gab;
    - Fotografen, die an Einsatzstellen plötzlich ungefragt auf dem Dach einen Löschfahrzeuges stehen
    - Journalisten, die permanent versuchen, mit anderen (z.T. auch "an der Front" arbeitenden) Einsatzkräften zu sprechen, anstatt mit dem gekennzeichneten Pressesprecher (die Kennzeichnung mit grüner Weste wurde hier allen Medienvertretern mitgeteilt)
    Genauso kenne ich auch Einsatzkräfte, die sich den Medienvertretern gegenüber vollkommen korrekt verhalten, und ich kenne auch Leute, die mitunter falsch reagieren.

    Eines weiß ich sicher: Vieles in dieser Zusammenarbeit liegt an den Medienvertretern selber. I.d.R. sind sie es, die etwas von der Gegenseite wollen, nicht andersherum. Wir können als Einsatzkräfte auch unsere arbeit gut machen, ohne das hinterher jemand darüber berichtet.
    Und wenn jemand mit reißerischen Namen auftritt, erlaube ich mir daraus Rückschlüsse auf die Seriösität zu ziehen...

    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Ich habe laut Beschlussder Innenministerkonferenz das Recht, mich innerhalb behördlicher Absperrung zu bewegen, solange ich niemanden gefährde und oder mein eigenes Leben gefährdet ist.
    Wie beurteilst du, wann wo dein Leben/Gesundheit gefährdet ist? In unseren Reihen besucht man zig Lehrgänge auch in speziellen Fachrichtungen, wo man dies lernt, und auf dieser Grundlage macht man Gefährdungsbeurteilungen, um die Gesundheit der eigenen Kräfte (und von "Zivilisten") zu schützen. Demzufolge kommt es an Einsatzstellen schon mal zu Absperrungen, wo man nicht oder nur mit bestimmter Schutzausrüstung agieren darf.
    Ich weiß nicht, wie häufig ich schon Medienvertreter gesehen hab, die da irgendwie immun gegen sind (Gasaustritt, Nachlöscharbeiten in Wohnungen...)

  15. #75
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    Hier (bei diesem Herrn muss man wohl sagen: mal wieder) ein Beispiel, wie eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Medien und Einsatzkräften nicht zustande kommen kann/wird: http://www.blaulichtreporter.de/pageID_6322786.html

    Ich finde es in dem Fall absolut i.O., die Außenwelt (und damit auch die Presse) erstmal völlig fernzuhalten. Nicht, damit der böse Presseonkel nichts filmen/knipsen kann. Sondern einfach aus den Gründen:
    - die Bergungsmaßnahmen dort, wie auch die Betreuung der Passanten, die das mit ansehen mussten, sind sicher eine äußerst belastende Arbeit. Da muss man als Pressevertreter auch mal Respekt vor haben, und seine Arbeit zurückstellen, ohne gleich los zu heulen.
    - Bei solchen Wracks ist es während der Bergung auch nicht immer 100% gewährleistet, das man die Leiche zu jeder Zeit vollständig abgedeckt hat. Da sollte man sich mit Kameras zurückhalten - im Sinne aller beteilgten.
    - die Unfallaufnahme erfordert in einem solchen Fall sicher eine noch gesteigerte Gründlichkeit. Da ist es doch nur verständlich, das die Ermittler erstmal keinen unnötigen Fussspuren begegnen wollen.
    - die Angehörigen und Beteiligten machen eine Zeit durch, die schwer genug für sie ist. Da sollte auch die freie Presse sich mal die Freiheit nehmen, das zu akzeptieren und sich nicht als negativer Stimmungsmacher betätigen.

    Aber was anderes erwarte ich vom Wiebold auch eigentlich nicht. Wie kommt der bloss auf die Schnapsidee, dort würde man etwas vertuschen wollen? Leidet der an irgendwelchen Wahnvorstellungen, oder macht der mit "WIEBOLDS unmassgebliche MEINUNG" extra den Angehörigen von Unfallopfern das Leben noch schwerer?!

    Solche Typen sind es, die eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Einsatzkräften und Medien immer wieder mit ihrer reisserischen Stimmungsmache torpedieren. Solche Typen, die über B***-Niveau niemals hinauskommen.

    Wie kann man beim Wiebold eigentlich diese ständig so tollen Reaktionen abgeben? Ob die "Pressefreiheit" auch hier gilt?
    Irgendwie hab ich da leichtes Ziehen im Bauch, wenn ich bei allen Statements nur lese "(Name der Redaktion bekannt)"...

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