zum abstellen des fz(Privates fz)besitzt er eine Gelbe Rundumkennleuchte die zum Warnen vor gefahren also das FZ am Fz angebracht wird(ist also erlaubt)
Seit wann ist eine gelbe RKL, sobald sie zum warnen benutzt wird, einfach so erlaubt?
Zitat von janflo.berga
Eine Blaue Rundumkennlauchte ist mit einer erlaubnis der stadt und des landes erlaubt allerdings nicht immer mit Sosi(Sondersignal) mfg Jan
Also bleibt sie aus???
PS: Warum benutzt man eigentlich Abkürzungen, um sie hinterher zu erklären? :P