
Zitat von
Pille112
Dieses ist nur bedingt richtig, weil er ja für die Einsatzfahrt den Fahrauftrag von der Lst/FEZ erhält und die ihm eigentlich die Wegerechte für diese Fahrt freigeben müßten.
Eine bloße Alarmierung (Direktalarm(Gong)/FME/DME/Sirene) ist nicht auch automatisch die Freigabe der Wegerechte. Bei einem Unfall erhält er somit auch nur eine Teilschuld was den Mißbrauch der Wegerechte angeht, was im übrigen "NUR" eine Owig (40,-€) darstellt - ungeachtet davon bleiben natürlich Sach- und Personenschäden. Der Disponent erhält ebenfalls eine Mitschuld, da er dieses angeordnet oder es billigend in Kauf genommen hat.
Ferner trifft den Disponenten die Schuld an einer nicht ordnungsgemäßen Einsatzauftragsabwicklung.
Korrekt müßte es dann heißen:
Florian XY/19/? für Sie sind für diesen Einsatz die Sonderrechte unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflicht zugelassen - Hier Florian XY Ende.
Tja ... Es ist aber nicht in jedem Bundesland der Disponent gegenüber der Feuerwehr Weisungsbefugt. In Bayern kann der Fahrer "machen was er will". (Feuerwehr nicht Rettungsdienst)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.