Eine Unterscheidung in dem Thema:
- handelt es sich um einen "normalen Knipser" --> keine SoRe/SoSi
- handlet es sich um den Pressesprecher, dann hat der natürlich SoSi!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hey Leute schreibt mal n bischen langsamer ;D
Da kommt man ja gar nicht mehr hinterher ;)
Wie Florian_Feuerbaehr schon geschrieben hat geht es hier genauer gesagt um die BF München.
Ich muss mich allerdings leider korrigieren!!
Der Fotograf fährt hauptsächlich mit dem I- oder D-Dienst mit - wie schon geschrieben.
Wenn er dann allerdings mit seinem eigenen Fahrzeug fährt ist das zwar mit SoSi ausgestattet aber er darf dieses nicht einsetzen! Nur beim I- bzw D-Dienst fährt er natürlich automatisch mit SoSi mit...
Habe da leider etwas durcheinandergebracht sry!
MFG Flo
Also, ich habe mir jetzt doch noch malden entsprechenden Paragrafen der StVO durchgelesen, welcher Sonderrechte regelt.
Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?
Wenn ja, sehe ich da ein kleines Problem: Welche seiner Tätigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe? Das Fotografieren? Seit wann ist das eine hoheitliche Aufgabe?
Ich gehe mal davon aus, dass diese Indikation für eine Signalfahrt im Falle eines Unfalls auf der Anfahrt von jedem Richter in 1000 Stücke zerrissen wird...
Gruß, Mr. Blaulicht
Das "natürlich" muss ich aber mal ganz stark anzweifeln!
"wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."
Diese Voraussetzungen dürften bei einem Pressesprecher in 99,99... Prozent der Fälle nicht vorliegen. Selbst wenn sein Fahrzeug eine Sondersignalanlage hat, wird er sie in meinem Augen in den seltensten Fällen nutzen dürfen.
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