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Thema: Signalleuchten im Pressedienst

  1. #46
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    Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

    Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.

    Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;

    Wenn ich das so richtig interpretiere, nimmt die ILS die Aufgaben der FEZ und/oder der KEZ wahr wenn diese nicht besetzt sein sollten.
    Daraus ergibt sich folgendes:
    1. Die ILS übernimmt das Weisungsrecht von FEZ und/oder KEZ
    2. FEZ und/oder KEZ sind verpflichtet gem. Rahmenbedingungen für den Feuerwehreinsatz die Einsätze zu disponieren, koordinieren oder diese Aufgaben (und somit auch die Rechte) zu delegieren => ILS

    Falls ich mich da völlig irren sollte, habe ich das Gesetz total mißverstanden.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  2. #47
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Soll ich das jetzt so verstehen, dass alles, was eine Feuerwehrangehöriger macht, "hoheitliche Aufgabe" ist? Gewagte These ...
    Lang muß er noch zu lesen lernen bevor er ein "richtiger" Forum-User wird ;-)

    ...ich sprach von >>>INTERPRETIERT<<< das soll weder eine These noch ein Gesetzestextauszug sein.
    Gruß Carsten
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  3. #48
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;
    Vielleicht is es nur etwas früh ...
    Aber von was redest??? Ich finde da gar nichts von weisungsbefugniss.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #49
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    Zitat Zitat von Freakmaster Beitrag anzeigen
    Bei einer gewissen BF fährt der Pressefotograf entweder beim D- oder I-Dienst mit bzw wenn diese nicht zur Einsatzstelle gerufen werden und er zu einem Einsatz möchte um Fotos zu machen hat er ein eigenes Auto mit SoSi das er benutzen darf.
    Das ist dann zwar nicht dirrekt "öffentlich" aber trotzdem ein "Pressedienst" würde ich sagen ;)
    Im ersten Fall ist das egal weil eh ein Auto mit SOSI und D Dienst zur EST fahren. Ob da der Fotograf mit im Auto sitzt oder 3 Chinesen mit dem Kontrabass.. das nimmt sich nicht viel

    Schon mal überlegt das der "Feuerwehrphotograf" auch Bilder ausserhalb der Pressearbeit macht (Dokumentation, Qualitätssicherung)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #50
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

    Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.

    Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;

    Wenn ich das so richtig interpretiere, nimmt die ILS die Aufgaben der FEZ und/oder der KEZ wahr wenn diese nicht besetzt sein sollten.
    Daraus ergibt sich folgendes:
    1. Die ILS übernimmt das Weisungsrecht von FEZ und/oder KEZ
    2. FEZ und/oder KEZ sind verpflichtet gem. Rahmenbedingungen für den Feuerwehreinsatz die Einsätze zu disponieren, koordinieren oder diese Aufgaben (und somit auch die Rechte) zu delegieren => ILS

    Falls ich mich da völlig irren sollte, habe ich das Gesetz total mißverstanden.
    Die ILS hat einer bayrischen Feuerwehr gegenüber absolut kein Weisungsrecht.
    Sagt die ILS: "Einsatz für das Fahrzeug 1" und "Fahrzeug 2" fährt auch raus, kann der Dispo zwar sagen "Jungs, ihr seid nicht dran", aber das Fahrzeug kann trotzdem fahren, wenn es will.
    Ggüber RD: Weisungsbefugt
    Ggüber FW: Keine Weisungsbefugnis, die hat nur die Führung.
    Die FEZ und die KEZ haben und hatten diese Befugnis auch nicht wirklich. Die ILS hat nur eine Weisungsbefugnis gegenüber der FEZ und der KEZ, die dann besetzt wird, wenn die ILS das möchte, die Fahrzeuge zugeteilt bekommt und auf abzuarbeitende Einsätze verteilt, selbst aber nicht alarmieren darf.
    Und wenn die ILS ein Fahrzeug "zurück" will, bekommt sie das Fahrzeug auch ohne Diskussion zurück (es sei denn, die Führungskraft will das anders).
    Soviel zur Weisungsbefugnis ggüber einer bayrischen Feuerwehr :)

    Wir sind halt anders :-)
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  6. #51
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    Okay - das ist für mich als Nordlicht zwar in keinster Weise logisch nachzuvollziehen, aber nun habe ich doch noch wieder was neues dazugelernt und muß meine Wortschatz um den Begriff "Wild-Süd-Manieren" erweitern ;-)
    Gruß Carsten
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  7. #52
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Lang muß er noch zu lesen lernen bevor er ein "richtiger" Forum-User wird ;-)

    ...ich sprach von >>>INTERPRETIERT<<< das soll weder eine These noch ein Gesetzestextauszug sein.
    Dann stelle ich mal die Frage, von wem das mit welcher Begründung so interpretiert wird und wie Du das siehst. ;)

  8. #53
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    Zitat Zitat von Pille112
    Die ergibt sich daraus das er eine Einsatzkraft der Fw ist und diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als "hoheitliche Aufgabe" interprätiert wird, dass ist allerdings nur der Fall wenn er auch ein/e Mitglied/Einsatzkraft der Fw ist.
    Hier bezieht sich die "freie" Interpretation auf die Ansichten vieler Fw'ler das SOG o.ä. Gesetz so auszulegen - Rechtsexperten sehen, nach deren Ansichten, das ganze doch etwas anders.

    Letztendlich wird ja doch jeder Fall einzeln entschieden und dann kommt es immer auf den Richter bzw. dessen Urteil, bezüglich der Auslegung des dort gültigen SOG, an.
    Gruß Carsten
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  9. #54
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

    Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.
    Ich würde eher behaupten, die Weisungsbefugnis der Leitstelle ggü. den Kräften der Feuerwehren ist eine Besonderheit der Stadtstaaten wie Hamburg, Berlin und Co.

    Die Feuerwehren im Sinne des jeweiligen Brandschutzgesetzes arbeiten fast ausschließlich weisungsfrei. Nur wenn der Träger der betreffenden Feuerwehr auch gleichzeitig Träger der Leitstelle ist, ergibt sich dienstrechtlich eine Weisungsbefugnis.
    Ansonsten gilt nämlich die FwDV100, die die Leitstelle eindeutig dem Einsatzleiter unterordnet.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  10. #55
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    Ja, ja, ja - hab's ja schon begriffen - *lach
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  11. #56
    action-news Gast

    man man man

    also ich würde gerne auch noch meinen Senf dazu geben.

    Erst einmal seid ihr ja ganz schön vom eigentlichen Thema abgedriftet.

    Ich denke dir Ursprüngliche Frage war, welche Art von Sondersignalen Pressevertreter nutzen dürfen.

    Leider Gottes zur Zeit KEINE !!

    Ich selbst bin Journalist und habe mich mit diesem Thema beschäftigt.
    Blaues Licht geht gar nicht, wird immer geahndet, wenn man erwischt wird.

    Eine gelbe Rundumleuchte wird in der Regel, von den BOS toleriert, da man wenn zb. ein Unfall auf der Autobahn ist, auch die Rettungsgasse nutzt um zum Einsatzort zu kommen.
    Oder noch besser, zur Absicherung, bei einer Vollsperrung der Autobahn, fahre ich auch schonmal angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf, um zu Örtlichkeit zu gelangen.

    Zum Thema Pressesprecher der Feuerwehr:

    Sicherlich ist es wichtig, das die FW einen Pressesprecher hat und dieser auch bei größeren Lagen vor Ort ist.
    Allerdings sollte dieser zwischen Presse und Einsatzkräften vermitteln und nicht selbst mit der Kamera in der Hand Fotos schiessen.
    Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
    Dies wiederum bedeutet, meist haben diese die besseren Bilder zb. Rettung der Bewohner über Drehleitern et.

    Unsereins, verdient sein Brot mit diesen Bildern und uns entstehen kosten.
    Auch wenn wir nichts verkaufen oder veröffentlichen.

    Das ist nicht Fair.

    Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
    Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
    bsp.

    Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
    Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
    Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.

    Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

    Was mach ich ???

    Lichthupe ? - verboten
    Recht überholen ? - verboten
    Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

    Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.


    Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
    Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.

    Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.

    Nicht um den Verletzten noch im Auto zu Filmen, wie er da in einer Blutlache liegt.
    Dies will eh keiner sehen.

    Aber im richtigen Winkel gefilmt und fotografiert, sieht man nur Rettungskräfte nicht die Verletzten.



    So das sollte reichen.

  12. #57
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    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Allerdings sollte dieser zwischen Presse und Einsatzkräften vermitteln und nicht selbst mit der Kamera in der Hand Fotos schiessen.
    Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
    Das ist Quatsch. Die wenigsten Feuerwehren werden diese Bilder verkaufen, schon alleine aus rechtlichen Gründen. Die Bilder werden zur Aus-/Weiterbildung genutzt, und selbst bei einer Veröffentlichung auf einer Homepage entsteht kein unlauterer Wettbewerb.

    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
    Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.
    Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.
    Ja, was denn nun? Jede Ausnahme vom geltenden Recht ist => Sonderrecht.

    Und mit irgendwelchen andersfarbigen Blitz- oder Blinkleuchten werden die Verkehrsteilnehmer, wie du selber schon sagst, irritiert. Ob das irgendwem nützt? Das steigert nur unnötig die Unfallgefahr!

  13. #58
    action-news Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist Quatsch. Die wenigsten Feuerwehren werden diese Bilder verkaufen, schon alleine aus rechtlichen Gründen. Die Bilder werden zur Aus-/Weiterbildung genutzt, und selbst bei einer Veröffentlichung auf einer Homepage entsteht kein unlauterer Wettbewerb.
    Ich meine auch nicht die Feuerwehrmänner und Frauen die diese Bilder für Interne zwecke, nachbesprechung Homepage etc. nutzen.

    Sondern rein diese, die Feuerwehr nutzen um sich gegenüber den anderen Journalisten einen Vorteil zu verschaffen, leider wird von den Feuerwehren selbst zu wenig dagegen unternommen.

  14. #59
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    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
    Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
    bsp.

    Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
    Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
    Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.

    Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

    Was mach ich ???

    Lichthupe ? - verboten
    Recht überholen ? - verboten
    Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

    Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.

    So das sollte reichen.
    Also mir reicht das !
    Ist das dein ERNST ?

    Weiße Blitzleuchte ?
    Is klar !
    Und warum ?

    Mir fehlen die Worte !
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  15. #60
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    @action-news

    Nachdem ich meinen Drang bekämpft habe zu lachen, und ich die Sprache gefunden habe die hier erlaubt ist, mal eine Antwort:
    Zum glück passt wenigstens der Herr auf! So bekommt die Presse keine Sonderrechte....

    Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.

    "angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
    In welcher Gegend fährst du?

    Ich bin der Meinung von der Überhose, die Leuchte erhöht nur das Unfallrisiko.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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