Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;
Vielleicht is es nur etwas früh ...
Aber von was redest??? Ich finde da gar nichts von weisungsbefugniss.