
Zitat von
Pille112
Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;
Vielleicht is es nur etwas früh ...
Aber von was redest??? Ich finde da gar nichts von weisungsbefugniss.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.