Ergebnis 1 bis 15 von 114

Thema: Signalleuchten im Pressedienst

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    @action-news

    Nachdem ich meinen Drang bekämpft habe zu lachen, und ich die Sprache gefunden habe die hier erlaubt ist, mal eine Antwort:
    Zum glück passt wenigstens der Herr auf! So bekommt die Presse keine Sonderrechte....

    Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.

    "angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
    In welcher Gegend fährst du?

    Ich bin der Meinung von der Überhose, die Leuchte erhöht nur das Unfallrisiko.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
    action-news Gast
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.

    "angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
    In welcher Gegend fährst du?
    Wieso musstest du dir die Tränen wegwischen ?

    Eine Einsatzkraft, hat andere aufgaben an einer Einsatzstelle, er darf nicht die der Presse übernehmen.

    Stell dir vor, die Journalisten vor Ort, fangen an die Aufgaben der Feuerwehr zu übernehmen ??
    Wollt ihr das ?

    Auf die AB fahre ich entgegen der Fahrtrichtung, in abstimmung mit der Past, wenn die AB voll gesperrt ist. (bin ja nich vollkommen durch)

    Ich fahre im Ruhrgebiet

  3. #3
    action-news Gast

    genau Bindeglied

    ich muss dir recht geben.

    Es ist auch gut, wenn ein Pressesprecher vor Ort ist, den der Einsatzleiter, ist in der Regel mit anderen sachen beschäftigt.

    Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.

    Zumindest dann, wenn die Presse vor Ort ist.

  4. #4
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??

    Bist du Herr Wiebold?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  5. #5
    action-news Gast
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??

    Bist du Herr Wiebold?

    Leider Gottes zu viele.

    Nein bin ich nicht (zum Glück) ;-)

  6. #6
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Dann ist es nötig, mit den entsprechenden Wehrführern Kontakt aufzunehmen oder sich an die zuständige Kommune zu wenden. Das Einsatzkräfte gewinnbringend Fotos machen, ist natürlich nicht einzusehen. Das sehe ich genauso. Nicht unbedingt als Wettbewerbsnachteil gegenüber der Presse, sondern eher, weil Einsatzmittel der Öffentlichkeit genutzt werde, um nicht-orginäre Aufgaben zu übernehmen (siehe dieses Beispiel).

    Und von Sonderrechten (oder wie auch immer das genannt werden will/soll/darf/muss) für Presseleute halte ich überhaupt gar nix. Das stets aufgeführte "Recht der Öffentlichkeit auf Information" kann auch mit der Nachricht an sich befriedigt werden. Auf Bilder besteht seitens der Öffentlichkeit kein Rechtsanspruch. Aber es verkauft sich halt besser. Und zur Gewinnsteigerung halte ich jede Art von Sonderkennzeichnung völlig überflüssig.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    Registriert seit
    25.01.2007
    Beiträge
    224
    1.) Absperrung heißt abgesperrt, da hat ohne Weisung des Einsatzleiters die Presse keinen Fuß dahinter zu setzen.

    2.) Presseleute schaffen es immer wieder das Einsatzgeschehen aufzuhalten. Selbst der ausgesprochene Platzverweis der Polizei wird regelmäßig missachtet.

    3.) Es gibt Fotografen, die sich nur für die Bilder der Blutlachen interessieren (vor allem die, die mit dem Klatschblatt mit den 4 Buchstaben zusammenarbeiten).

    4.) Bei uns wird es von der Gemeinde angeordnet Bilder von der Einsatzstelle dem Einsatzbericht beizulegen. Also sind die FM quasi gezwungen welche zu machen. Wobei diese Bilder nicht verkauft, sondern (ausgewählte) der Presse öffentlich zur Verfügung gestellt wird und intern zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Dieses Angebot wird sehr gerne von der örtlichen Presse genutzt.

    Man braucht sich nicht zu wundern, warum erstens Presseleute an der Einsatzstelle unerwünscht sind (bis auf einige Ausnahmen, z.B. die Lokalpresse, die immer gerne wartet, bis die Leute zur E-Stelle dürfen) und zweitens dann solche VOLLIDIOTISCHEN GEDANKEN an irgendwelche Sonderrechte aufkommen, nur weil man so geil auf Blut und verformtes Blech ist.
    Allein schon der Gedanke daran, dass der Presseheini mit Rundumleuchte zur E-Stelle fährt lässt das Messer im Sack aufgehen. So ein Verhalten darf von vorneherein weder geduldet noch erlaubt werden. Nur weil im Grundgesetz die Pressefreiheit verankert ist, heißt das nicht, dass man darf, was man will. Denn auch die Bilder von Blutlachen oder "geparkten" Opfern unter der Folie sind nicht menschenwürdig.

    In unserem Falle druckt die lokale Presse meistens den Artikel von unserer Homepage bzw. von der Homepage der Polizei ab und schickt keinen Journalisten (Ist auch eine Kostenfrage).
    Sollten fremde Journalisten an der E-Stelle auftauchen, so werden diese sofort des Platzes verwiesen mit dem Hinweis, das bereits genügend andere Journalisten anwesend sind und sie durch ihre Anwesenheit nur das Einsatzgeschehen stören.
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  8. #8
    Registriert seit
    14.12.2007
    Beiträge
    263
    Also unser Pressefotograf kommt stets mit oranger Drehleuchte zum Einsatzort, das sieht die Polizei auch, aber es wird halt geduldet.
    Wenn man sein ganzes Leben nicht merkt, dass man ständig nur von Idioten umgeben ist, dann hat das einen gewissen Grund ;-)!

  9. #9
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.
    Ich weis garnicht, was für Probleme du hast... ;)

    Du redest hier von "unfair"... Das hat mit Fair oder Unfair NIX zu tun... Denn er macht sich eindeutig STRAFBAR...

    Unzwar nach §331 StGB (Vorteilsannahme)

    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wenn du also vor Ort, den "Pressesprecher" mit seiner Kamera in der Hand fotografieren kannst, der Staatsanwaltschaft nachweist, das er diese Bilder dann verkauft hat, ist er dran...

    Und am besten ist die Kamera auch noch Besitz der Kommune... :)

    MfG Fabsi

  10. #10
    action-news Gast

    es ist verständlich,

    das es mehr oder weniger unerwünscht ist, das Journalisten in irgendeiner weise gekennzeichnet sind.

    In anderer Hinsicht wiederum nicht.
    Stell dir vor im Ruhrgebiet gibt es einen Journalisten, der stattet seine mitarbeiter mit hochmotorisierten Audis aus.
    Diese jagen wie die Irren über die strassen.

    Wenn jedoch der gesetztgeber sagt, okay, ich gebe euch die möglichkeit eine spezielle Kennzeichnung zu nutzen, aber Ihr müsst diverse Schulungen wie auch die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste besuchen und euch Qualifizieren.

    Dann sieht für mich alles anders aus.

    Wenn es eine einheitliche Regelung gibt, würde mir das reichen.

    Und wenn es nur ein Blinkendes Schild ist wie der ÄND etc.

  11. #11
    Registriert seit
    19.04.2008
    Beiträge
    510
    Und warum denkst Du sollte man euch kennzeichnen oder sogar Sonderrechte geben ?
    Ist das für Leib und Leben oder zu Erhaltung von Gütern wichtig, dass Du schnell vor Ort bist ?
    Ich meine außer deiner Güter, die Du mit dem Verkauf der Bilder finanzierst ?
    Ich bin Führungskraft in der SEG, sowie OrgL und ich habe keine besondere Kennzeichnung, sondern muss ein entsprechendes FZG besetzen...
    Soviel zu der Verteilung von SOSI-Anlagen.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  12. #12
    action-news Gast

    Antworten:

    1.) Absperrung heißt abgesperrt, da hat ohne Weisung des Einsatzleiters die Presse keinen Fuß dahinter zu setzen. = Falsch

    Richtig = Ich habe laut Beschlussder Innenministerkonferenz das Recht, mich innerhalb behördlicher Absperrung zu bewegen, solange ich niemanden gefährde und oder mein eigenes Leben gefährdet ist.

    2.) Presseleute schaffen es immer wieder das Einsatzgeschehen aufzuhalten. Selbst der ausgesprochene Platzverweis der Polizei wird regelmäßig missachtet.

    Dieser wird sehr selten (bei groben fehlverhalten) ausgesprochen.

    3.) Es gibt Fotografen, die sich nur für die Bilder der Blutlachen interessieren (vor allem die, die mit dem Klatschblatt mit den 4 Buchstaben zusammenarbeiten).

    Deine Meinung und du hast bestimmt immer recht


    4.) Bei uns wird es von der Gemeinde angeordnet Bilder von der Einsatzstelle dem Einsatzbericht beizulegen. Also sind die FM quasi gezwungen welche zu machen. Wobei diese Bilder nicht verkauft, sondern (ausgewählte) der Presse öffentlich zur Verfügung gestellt wird und intern zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Dieses Angebot wird sehr gerne von der örtlichen Presse genutzt.

    So kann man auch Arbeitsplätze zerstören.
    Diese Anweisung gibt es bei uns auch, nur werden ausschliesslich Bilder über OTS verschickt, wenn keine Presse vor Ort ist



    Man braucht sich nicht zu wundern, warum erstens Presseleute an der Einsatzstelle unerwünscht sind (bis auf einige Ausnahmen, z.B. die Lokalpresse, die immer gerne wartet, bis die Leute zur E-Stelle dürfen) und zweitens dann solche VOLLIDIOTISCHEN GEDANKEN an irgendwelche Sonderrechte aufkommen, nur weil man so geil auf Blut und verformtes Blech ist.
    Allein schon der Gedanke daran, dass der Presseheini mit Rundumleuchte zur E-Stelle fährt lässt das Messer im Sack aufgehen. So ein Verhalten darf von vorneherein weder geduldet noch erlaubt werden. Nur weil im Grundgesetz die Pressefreiheit verankert ist, heißt das nicht, dass man darf, was man will. Denn auch die Bilder von Blutlachen oder "geparkten" Opfern unter der Folie sind nicht menschenwürdig.

    "Ich denke, dass du einer der vielen bist, die jeden Tag im Fernsehen, die Bilder der Berichterstattung mit freude verfolgen und du deswegen total was gegen die Presse hast"

    "klar, das eine objektive berichterstattung, oftmals situationen zeigt, in der fehrverhalten an den Tag gelegt wird, was ansonsten nicht gezeigt wird."


    Sollten fremde Journalisten an der E-Stelle auftauchen, so werden diese sofort des Platzes verwiesen mit dem Hinweis, das bereits genügend andere Journalisten anwesend sind und sie durch ihre Anwesenheit nur das Einsatzgeschehen stören.

    "Das verstösst klar gegen geltende Gesetzte und wird von mir mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde geahndet.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •