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Thema: Signalleuchten im Pressedienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Pille112
    Die ergibt sich daraus das er eine Einsatzkraft der Fw ist und diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als "hoheitliche Aufgabe" interprätiert wird
    Soll ich das jetzt so verstehen, dass alles, was eine Feuerwehrangehöriger macht, "hoheitliche Aufgabe" ist? Gewagte These ...

    Hoheitliche Aufgabe ist, was dem Staat zur Erfüllung mittels eines Gesetzes aufgetragen ist. Die hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr sind also zunächst mal im jeweiligen Feuerwehrgesetz zu suchen.
    Da steht zwar einiges drin (abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen beispielsweise), aber so direkt nichts von wegen Pressesprecher.
    Die hoheitliche Aufgabe hätte ich jetzt darüber konstruiert, dass Behörden verpflichtet sind, den Pressevetretern die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Auskünfte zu erteilen.

    Wenn die Feuerwehr Getränke fürs nächste Fest einkauft, ist das alles, aber sicher keine hoheitliche Aufgabe. Wenn sie hingegen beim Waldbrand im Sommer Mineralwasser kaufen, ist das ggf. schon eine (weil zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe abwehrender Brandschutz notwendig).

    Zitat Zitat von Alex22
    Was hast du denn für ein Problem mit dringend geboten?
    Das dringend geboten hat kein Bezug auf eine zeitliche Nähe.
    Nicht? Was soll "dringend geboten" denn dann bedeuten?

    Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
    - nicht
    - nicht im gebührenden Maße
    - nicht so schnell, wie notwendig
    ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
    Und beim Pressesprecher ist es in der Mehrzahl der Fälle hochgradig egal, ob der jetzt fünf Minuten früher oder später kommt, andere Überschreitungen der StVO als zum Verschaffen eines zeitlichen Vorteils kann ich mir jetzt beim Pressesprecher auch kaum vorstellen.
    Geändert von nederrijner (31.01.2008 um 22:47 Uhr)

  2. #2
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    @ nederrijner

    1. Ich wäre dir sehr zu dank verpflichtet wenn du Texte nicht so formatierst als hätte ich was geschrieben. Den Satz den du zitierst habe ich niemals geschrieben.

    2.
    Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
    - nicht
    - nicht im gebührenden Maße
    - nicht so schnell, wie notwendig
    ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
    [/QUOTE]

    Du hast dir doch schon deine Antwort selbst gegeben ... nur deine Rückschlüsse sind falsch.
    Ein Polizeiauto darf auch im Halteverbot stehen um dich zu blitzen? Wo gehts denn hier um den Faktor Zeit? Der Faktor Zeit spielt erst eine Rolle beim Sondersignal Stichwort "höchste Eile..."
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    @ nederrijner

    1. Ich wäre dir sehr zu dank verpflichtet wenn du Texte nicht so formatierst als hätte ich was geschrieben. Den Satz den du zitierst habe ich niemals geschrieben.
    Sorry, mein Fehler. Wird geändert.

    Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
    - nicht
    - nicht im gebührenden Maße
    - nicht so schnell, wie notwendig
    ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
    Du hast dir doch schon deine Antwort selbst gegeben ... nur deine Rückschlüsse sind falsch.
    Ein Polizeiauto darf auch im Halteverbot stehen um dich zu blitzen? Wo gehts denn hier um den Faktor Zeit? Der Faktor Zeit spielt erst eine Rolle beim Sondersignal Stichwort "höchste Eile..."
    Ich habe nie gesagt, dass es ausschließlich um die Zeit geht, allerdings ja wohl ganz eindeutig in der Mehrzahl der hier in Betracht kommenden Fälle.

    Oder was könntest du Dir so an Sonderrechten für einen Pressesprecher vorstellen, die nicht im Wesentlichen mit der Zeit zu tun haben? Der Pressesprecher wird sich zur Erfüllung seiner Aufgaben wohl kaum irgendwo so hinstellen müssen, wie es die Polizei in deinem Beispiel muss. Und wenn er das Fahrzeug irgendwo parkt, wo er eigentlich nicht dürfte, dann ja wohl nur, weil er keine Zeit hat, einen ordnungsgemäßen Parkplatz zu suchen.
    Anfahrt gegen die Einbahnstraße? Spart auch nur Zeit.
    usw.

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Soll ich das jetzt so verstehen, dass alles, was eine Feuerwehrangehöriger macht, "hoheitliche Aufgabe" ist? Gewagte These ...
    Lang muß er noch zu lesen lernen bevor er ein "richtiger" Forum-User wird ;-)

    ...ich sprach von >>>INTERPRETIERT<<< das soll weder eine These noch ein Gesetzestextauszug sein.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Lang muß er noch zu lesen lernen bevor er ein "richtiger" Forum-User wird ;-)

    ...ich sprach von >>>INTERPRETIERT<<< das soll weder eine These noch ein Gesetzestextauszug sein.
    Dann stelle ich mal die Frage, von wem das mit welcher Begründung so interpretiert wird und wie Du das siehst. ;)

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