Soll ich das jetzt so verstehen, dass alles, was eine Feuerwehrangehöriger macht, "hoheitliche Aufgabe" ist? Gewagte These ...Zitat von Pille112
Hoheitliche Aufgabe ist, was dem Staat zur Erfüllung mittels eines Gesetzes aufgetragen ist. Die hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr sind also zunächst mal im jeweiligen Feuerwehrgesetz zu suchen.
Da steht zwar einiges drin (abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen beispielsweise), aber so direkt nichts von wegen Pressesprecher.
Die hoheitliche Aufgabe hätte ich jetzt darüber konstruiert, dass Behörden verpflichtet sind, den Pressevetretern die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Auskünfte zu erteilen.
Wenn die Feuerwehr Getränke fürs nächste Fest einkauft, ist das alles, aber sicher keine hoheitliche Aufgabe. Wenn sie hingegen beim Waldbrand im Sommer Mineralwasser kaufen, ist das ggf. schon eine (weil zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe abwehrender Brandschutz notwendig).
Nicht? Was soll "dringend geboten" denn dann bedeuten?Zitat von Alex22
Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
- nicht
- nicht im gebührenden Maße
- nicht so schnell, wie notwendig
ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
Und beim Pressesprecher ist es in der Mehrzahl der Fälle hochgradig egal, ob der jetzt fünf Minuten früher oder später kommt, andere Überschreitungen der StVO als zum Verschaffen eines zeitlichen Vorteils kann ich mir jetzt beim Pressesprecher auch kaum vorstellen.