Seite 3 von 8 ErsteErste 12345678 LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 45 von 114

Thema: Signalleuchten im Pressedienst

  1. #31
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Da du die entsprechenden Paragraphen gelesen hast:
    Wo steht bei der Nutzung von Sondersignalen etwas von hoheitlichen Aufgaben? Für die Nutzung der SoSi werden (IMO zu Recht) nochmal höhere Anforderungen gestellt als an die von Sonderrechten.

    Aber selbst wenn wir von den Voraussetzungen des § 35 StVO ausgehen, mit den hoheitlichen Aufgaben hätte ich weniger Probleme als mit dem "dringend geboten".

  2. #32
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn ja, sehe ich da ein kleines Problem: Welche seiner Tätigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe?
    Die ergibt sich daraus das er eine Einsatzkraft der Fw ist und diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als "hoheitliche Aufgabe" interprätiert wird, dass ist allerdings nur der Fall wenn er auch ein/e Mitglied/Einsatzkraft der Fw ist.

    Ich gehe mal davon aus, dass diese Indikation für eine Signalfahrt im Falle eines Unfalls auf der Anfahrt von jedem Richter in 1000 Stücke zerrissen wird...
    Dieses ist nur bedingt richtig, weil er ja für die Einsatzfahrt den Fahrauftrag von der Lst/FEZ erhält und die ihm eigentlich die Wegerechte für diese Fahrt freigeben müßten.
    Eine bloße Alarmierung (Direktalarm(Gong)/FME/DME/Sirene) ist nicht auch automatisch die Freigabe der Wegerechte. Bei einem Unfall erhält er somit auch nur eine Teilschuld was den Mißbrauch der Wegerechte angeht, was im übrigen "NUR" eine Owig (40,-€) darstellt - ungeachtet davon bleiben natürlich Sach- und Personenschäden. Der Disponent erhält ebenfalls eine Mitschuld, da er dieses angeordnet oder es billigend in Kauf genommen hat.
    Ferner trifft den Disponenten die Schuld an einer nicht ordnungsgemäßen Einsatzauftragsabwicklung.

    Korrekt müßte es dann heißen:
    Florian XY/19/? für Sie sind für diesen Einsatz die Sonderrechte unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflicht zugelassen - Hier Florian XY Ende.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  3. #33
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    mit den hoheitlichen Aufgaben hätte ich weniger Probleme als mit dem "dringend geboten".
    Was hast du denn für ein Problem mit dringend geboten?
    Das dringend geboten hat kein Bezug auf eine zeitliche Nähe.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #34
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen

    Dieses ist nur bedingt richtig, weil er ja für die Einsatzfahrt den Fahrauftrag von der Lst/FEZ erhält und die ihm eigentlich die Wegerechte für diese Fahrt freigeben müßten.
    Eine bloße Alarmierung (Direktalarm(Gong)/FME/DME/Sirene) ist nicht auch automatisch die Freigabe der Wegerechte. Bei einem Unfall erhält er somit auch nur eine Teilschuld was den Mißbrauch der Wegerechte angeht, was im übrigen "NUR" eine Owig (40,-€) darstellt - ungeachtet davon bleiben natürlich Sach- und Personenschäden. Der Disponent erhält ebenfalls eine Mitschuld, da er dieses angeordnet oder es billigend in Kauf genommen hat.
    Ferner trifft den Disponenten die Schuld an einer nicht ordnungsgemäßen Einsatzauftragsabwicklung.

    Korrekt müßte es dann heißen:
    Florian XY/19/? für Sie sind für diesen Einsatz die Sonderrechte unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflicht zugelassen - Hier Florian XY Ende.
    Tja ... Es ist aber nicht in jedem Bundesland der Disponent gegenüber der Feuerwehr Weisungsbefugt. In Bayern kann der Fahrer "machen was er will". (Feuerwehr nicht Rettungsdienst)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #35
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Wäre mir neu, aber nun gut wenn es sowas gibt - ich lerne ja auch noch immer gerne was dazu.
    Dann muß der "Fahrer (Fw) auch für alles haften was er macht - wo sind denn da rechtlichen Grundlagen???

    KatSG/SOG/FwG und was sagt die AAO dazu???

    EDIT:
    Wäre schön wenn Du da mal eine Quelle nennen könntes.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  6. #36
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Pille112
    Die ergibt sich daraus das er eine Einsatzkraft der Fw ist und diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als "hoheitliche Aufgabe" interprätiert wird
    Soll ich das jetzt so verstehen, dass alles, was eine Feuerwehrangehöriger macht, "hoheitliche Aufgabe" ist? Gewagte These ...

    Hoheitliche Aufgabe ist, was dem Staat zur Erfüllung mittels eines Gesetzes aufgetragen ist. Die hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr sind also zunächst mal im jeweiligen Feuerwehrgesetz zu suchen.
    Da steht zwar einiges drin (abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen beispielsweise), aber so direkt nichts von wegen Pressesprecher.
    Die hoheitliche Aufgabe hätte ich jetzt darüber konstruiert, dass Behörden verpflichtet sind, den Pressevetretern die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Auskünfte zu erteilen.

    Wenn die Feuerwehr Getränke fürs nächste Fest einkauft, ist das alles, aber sicher keine hoheitliche Aufgabe. Wenn sie hingegen beim Waldbrand im Sommer Mineralwasser kaufen, ist das ggf. schon eine (weil zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe abwehrender Brandschutz notwendig).

    Zitat Zitat von Alex22
    Was hast du denn für ein Problem mit dringend geboten?
    Das dringend geboten hat kein Bezug auf eine zeitliche Nähe.
    Nicht? Was soll "dringend geboten" denn dann bedeuten?

    Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
    - nicht
    - nicht im gebührenden Maße
    - nicht so schnell, wie notwendig
    ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
    Und beim Pressesprecher ist es in der Mehrzahl der Fälle hochgradig egal, ob der jetzt fünf Minuten früher oder später kommt, andere Überschreitungen der StVO als zum Verschaffen eines zeitlichen Vorteils kann ich mir jetzt beim Pressesprecher auch kaum vorstellen.
    Geändert von nederrijner (31.01.2008 um 22:47 Uhr)

  7. #37
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ..."wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."...
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...
    Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?...
    Das ist gerade der Unterschied! Fährt der Mensch nur zum Fotos machen, dann sind KEINE SoSi/SoRe zugelassen.
    Fährt er aber als Pressesprecher der HiOrg, also Verbindungsperson/Ansprechpartner für Presse und Bevölkerung, an die Einsatzstelle, so ist dieses "schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" nach §38 Abs.1 StVO. Oder anders:

    - "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

    - "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")

    In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #38
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Wäre mir neu, aber nun gut wenn es sowas gibt - ich lerne ja auch noch immer gerne was dazu.
    Dann muß der "Fahrer (Fw) auch für alles haften was er macht - wo sind denn da rechtlichen Grundlagen???

    KatSG/SOG/FwG und was sagt die AAO dazu???

    EDIT:
    Wäre schön wenn Du da mal eine Quelle nennen könntes.
    Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #39
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    - "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

    - "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")
    Oh oh oh, das ist jetzt aber sehr arg konstruiert. Da hätte jeder Abschlepper mehr Anrecht auf eine Signalfahrt.

    Aber wenn das tatsächlich so ist, kann ich ja, wenn ich das nächste Mal über meinen Scanner mitbekomme, dass es irgendwo in der Nähe brennt oder es einen schweren VU gibt, privat zur Einsatzstelle fahren und die Gaffer davon abhalten, sich in den Gefahrenbereich zu begeben. Da ich ja aber kein Fahrzeug des Rettungsdienstes besitze, und auch nicht Mitglied der Feuerwehr bin, werde ich dann wohl mit dem § 34 StGB herausreden müssen. [kopfschüttel]
    Oder ich fahre als Feuerwehrmann privat von der Arbeit mit Sonderrechten nach Hause, um mit meiner Frau möglichst schnell an einem potentiellen zukünftigen Feuerwehrler zu arbeiten, den der Staat ja zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. [wieder kopfschüttel]
    Noch eine kurze Frage am Rande: Wer ist eigentlich für die Sicherheit an der Einsatzstelle verantwortlich? Tatsächlich der Pressefotograf??? Oder ist der nur gegenüber seinen Kollegen für deren Sicherheit zuständig [erneut heftiges kopfschütteln]

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #40
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    @ nederrijner

    1. Ich wäre dir sehr zu dank verpflichtet wenn du Texte nicht so formatierst als hätte ich was geschrieben. Den Satz den du zitierst habe ich niemals geschrieben.

    2.
    Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
    - nicht
    - nicht im gebührenden Maße
    - nicht so schnell, wie notwendig
    ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
    [/QUOTE]

    Du hast dir doch schon deine Antwort selbst gegeben ... nur deine Rückschlüsse sind falsch.
    Ein Polizeiauto darf auch im Halteverbot stehen um dich zu blitzen? Wo gehts denn hier um den Faktor Zeit? Der Faktor Zeit spielt erst eine Rolle beim Sondersignal Stichwort "höchste Eile..."
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #41
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    [...]- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

    - "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")

    In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .
    Uiiuiiuii AkkonHaLand - ich glaube nun hast Du da die "Götter" etwas durcheinander gewürfelt.
    Orginäre Aufgabe für Absperrmaßnahmen ist die der Polizei (siehe auch SOG), hierzu muß diese Aufgabe die Fw übernehmen bis die Polizei eingetroffen ist, danach kann die Fw diese Aufgaben im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei fortführen.
    Also NUR um eine Gefährdung Dritter für den Zeitraum ab eintreffen an der Einsatzstelle bis zum Eintreffen der Pol besteht ein MUSS - Pressesprecher können auch ebensogut im Rahmen einer Pressekonferenz z.B. im Rathaus oder dem Pressezentrum der Fw Auskünfte erteilen.
    Der Fotograf ist jedoch kein Pressesprecher und der Pressesprecher fotografiert in der Regel nicht.

    Die Genehmigung der SoSi erteilt dann die Lst im Auftrag der Stadt/Kreis/Kommune.


    ...mit Ausnahme von Bayern, wie ich gerade erfahren habe - nur die Quelle fehlt mir noch.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  12. #42
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.
    Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???

    Google kennt dieses Gesetz aber (noch) nicht!
    Auch das BSI hat es nicht online.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  13. #43
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???
    Ja, ganz sicher.
    https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...1afc51c7c6ad26
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #44
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    @ nederrijner

    1. Ich wäre dir sehr zu dank verpflichtet wenn du Texte nicht so formatierst als hätte ich was geschrieben. Den Satz den du zitierst habe ich niemals geschrieben.
    Sorry, mein Fehler. Wird geändert.

    Ich habe es so gelernt, dass es bedeutet, dass die hoheitliche Aufgabe ohne Überschreitung der Vorschriften der StVO
    - nicht
    - nicht im gebührenden Maße
    - nicht so schnell, wie notwendig
    ausgebübt werden könnte. Da spielt IMO ganz massiv die Zeit hinein.
    Du hast dir doch schon deine Antwort selbst gegeben ... nur deine Rückschlüsse sind falsch.
    Ein Polizeiauto darf auch im Halteverbot stehen um dich zu blitzen? Wo gehts denn hier um den Faktor Zeit? Der Faktor Zeit spielt erst eine Rolle beim Sondersignal Stichwort "höchste Eile..."
    Ich habe nie gesagt, dass es ausschließlich um die Zeit geht, allerdings ja wohl ganz eindeutig in der Mehrzahl der hier in Betracht kommenden Fälle.

    Oder was könntest du Dir so an Sonderrechten für einen Pressesprecher vorstellen, die nicht im Wesentlichen mit der Zeit zu tun haben? Der Pressesprecher wird sich zur Erfüllung seiner Aufgaben wohl kaum irgendwo so hinstellen müssen, wie es die Polizei in deinem Beispiel muss. Und wenn er das Fahrzeug irgendwo parkt, wo er eigentlich nicht dürfte, dann ja wohl nur, weil er keine Zeit hat, einen ordnungsgemäßen Parkplatz zu suchen.
    Anfahrt gegen die Einbahnstraße? Spart auch nur Zeit.
    usw.

  15. #45
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Das ist gerade der Unterschied! Fährt der Mensch nur zum Fotos machen, dann sind KEINE SoSi/SoRe zugelassen.
    Fährt er aber als Pressesprecher der HiOrg, also Verbindungsperson/Ansprechpartner für Presse und Bevölkerung, an die Einsatzstelle, so ist dieses "schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" nach §38 Abs.1 StVO. Oder anders:

    - "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

    - "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")
    Mit Verlaub, das ist in meinen Augen sehr stark konstruiert und dürfte so hoffentlich vor keinem Gericht Bestand haben.

    In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .
    Sind sie das, bekanntlich?
    Ich dachte der Kreis derjenigen, die Sonderrechte nach §35 StVO bzw. das "Wegerecht" nach §38 StVO in Anspruch nehmen dürfen bzw. mit den erforderlichen Einrichtungen für Licht- und Schallzeichen nach StVZO ausgestattet werden dürfen, werden durch diese Rechtsverordnungen bestimmt.
    Ausnahmen können zwar bestimmte Behörden erteilen, aber das ist meiner Meinung nach eher zweitrangig, da wohl keiner daran zweifelt, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Sondersignalanlage ausgestattet werden darf.

    Was aber immer und im Einzelfall abzuklären ist, ob der Pressesprecher das Sonder- oder Wegerecht in Anspruch nehmen darf, diese Entscheidung wird ihm kaum einer abnehmen können, da er sich als Fahrer hinterher auch dafür verantworten muss. Und da würde ich in der Mehrzahl der Fälle sagen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für einen Pressesprecher nicht vorliegen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •