
Zitat von
nederrijner
..."wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."...

Zitat von
Mr. Blaulicht
...
Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?...
Das ist gerade der Unterschied! Fährt der Mensch nur zum Fotos machen, dann sind KEINE SoSi/SoRe zugelassen.
Fährt er aber als Pressesprecher der HiOrg, also Verbindungsperson/Ansprechpartner für Presse und Bevölkerung, an die Einsatzstelle, so ist dieses "schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" nach §38 Abs.1 StVO. Oder anders:
- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")
- "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")
In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator