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Thema: Signalleuchten im Pressedienst

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  1. #1
    action-news Gast

    man man man

    also ich würde gerne auch noch meinen Senf dazu geben.

    Erst einmal seid ihr ja ganz schön vom eigentlichen Thema abgedriftet.

    Ich denke dir Ursprüngliche Frage war, welche Art von Sondersignalen Pressevertreter nutzen dürfen.

    Leider Gottes zur Zeit KEINE !!

    Ich selbst bin Journalist und habe mich mit diesem Thema beschäftigt.
    Blaues Licht geht gar nicht, wird immer geahndet, wenn man erwischt wird.

    Eine gelbe Rundumleuchte wird in der Regel, von den BOS toleriert, da man wenn zb. ein Unfall auf der Autobahn ist, auch die Rettungsgasse nutzt um zum Einsatzort zu kommen.
    Oder noch besser, zur Absicherung, bei einer Vollsperrung der Autobahn, fahre ich auch schonmal angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf, um zu Örtlichkeit zu gelangen.

    Zum Thema Pressesprecher der Feuerwehr:

    Sicherlich ist es wichtig, das die FW einen Pressesprecher hat und dieser auch bei größeren Lagen vor Ort ist.
    Allerdings sollte dieser zwischen Presse und Einsatzkräften vermitteln und nicht selbst mit der Kamera in der Hand Fotos schiessen.
    Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
    Dies wiederum bedeutet, meist haben diese die besseren Bilder zb. Rettung der Bewohner über Drehleitern et.

    Unsereins, verdient sein Brot mit diesen Bildern und uns entstehen kosten.
    Auch wenn wir nichts verkaufen oder veröffentlichen.

    Das ist nicht Fair.

    Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
    Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
    bsp.

    Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
    Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
    Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.

    Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

    Was mach ich ???

    Lichthupe ? - verboten
    Recht überholen ? - verboten
    Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

    Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.


    Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
    Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.

    Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.

    Nicht um den Verletzten noch im Auto zu Filmen, wie er da in einer Blutlache liegt.
    Dies will eh keiner sehen.

    Aber im richtigen Winkel gefilmt und fotografiert, sieht man nur Rettungskräfte nicht die Verletzten.



    So das sollte reichen.

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Allerdings sollte dieser zwischen Presse und Einsatzkräften vermitteln und nicht selbst mit der Kamera in der Hand Fotos schiessen.
    Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
    Das ist Quatsch. Die wenigsten Feuerwehren werden diese Bilder verkaufen, schon alleine aus rechtlichen Gründen. Die Bilder werden zur Aus-/Weiterbildung genutzt, und selbst bei einer Veröffentlichung auf einer Homepage entsteht kein unlauterer Wettbewerb.

    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
    Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.
    Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.
    Ja, was denn nun? Jede Ausnahme vom geltenden Recht ist => Sonderrecht.

    Und mit irgendwelchen andersfarbigen Blitz- oder Blinkleuchten werden die Verkehrsteilnehmer, wie du selber schon sagst, irritiert. Ob das irgendwem nützt? Das steigert nur unnötig die Unfallgefahr!

  3. #3
    action-news Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist Quatsch. Die wenigsten Feuerwehren werden diese Bilder verkaufen, schon alleine aus rechtlichen Gründen. Die Bilder werden zur Aus-/Weiterbildung genutzt, und selbst bei einer Veröffentlichung auf einer Homepage entsteht kein unlauterer Wettbewerb.
    Ich meine auch nicht die Feuerwehrmänner und Frauen die diese Bilder für Interne zwecke, nachbesprechung Homepage etc. nutzen.

    Sondern rein diese, die Feuerwehr nutzen um sich gegenüber den anderen Journalisten einen Vorteil zu verschaffen, leider wird von den Feuerwehren selbst zu wenig dagegen unternommen.

  4. #4
    Registriert seit
    19.04.2008
    Beiträge
    510
    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
    Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
    bsp.

    Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
    Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
    Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.

    Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.

    Was mach ich ???

    Lichthupe ? - verboten
    Recht überholen ? - verboten
    Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht

    Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.

    So das sollte reichen.
    Also mir reicht das !
    Ist das dein ERNST ?

    Weiße Blitzleuchte ?
    Is klar !
    Und warum ?

    Mir fehlen die Worte !
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  5. #5
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    @action-news

    Nachdem ich meinen Drang bekämpft habe zu lachen, und ich die Sprache gefunden habe die hier erlaubt ist, mal eine Antwort:
    Zum glück passt wenigstens der Herr auf! So bekommt die Presse keine Sonderrechte....

    Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.

    "angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
    In welcher Gegend fährst du?

    Ich bin der Meinung von der Überhose, die Leuchte erhöht nur das Unfallrisiko.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #6
    action-news Gast
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.

    "angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
    In welcher Gegend fährst du?
    Wieso musstest du dir die Tränen wegwischen ?

    Eine Einsatzkraft, hat andere aufgaben an einer Einsatzstelle, er darf nicht die der Presse übernehmen.

    Stell dir vor, die Journalisten vor Ort, fangen an die Aufgaben der Feuerwehr zu übernehmen ??
    Wollt ihr das ?

    Auf die AB fahre ich entgegen der Fahrtrichtung, in abstimmung mit der Past, wenn die AB voll gesperrt ist. (bin ja nich vollkommen durch)

    Ich fahre im Ruhrgebiet

  7. #7
    action-news Gast

    genau Bindeglied

    ich muss dir recht geben.

    Es ist auch gut, wenn ein Pressesprecher vor Ort ist, den der Einsatzleiter, ist in der Regel mit anderen sachen beschäftigt.

    Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.

    Zumindest dann, wenn die Presse vor Ort ist.

  8. #8
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??

    Bist du Herr Wiebold?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  9. #9
    action-news Gast
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??

    Bist du Herr Wiebold?

    Leider Gottes zu viele.

    Nein bin ich nicht (zum Glück) ;-)

  10. #10
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Dann ist es nötig, mit den entsprechenden Wehrführern Kontakt aufzunehmen oder sich an die zuständige Kommune zu wenden. Das Einsatzkräfte gewinnbringend Fotos machen, ist natürlich nicht einzusehen. Das sehe ich genauso. Nicht unbedingt als Wettbewerbsnachteil gegenüber der Presse, sondern eher, weil Einsatzmittel der Öffentlichkeit genutzt werde, um nicht-orginäre Aufgaben zu übernehmen (siehe dieses Beispiel).

    Und von Sonderrechten (oder wie auch immer das genannt werden will/soll/darf/muss) für Presseleute halte ich überhaupt gar nix. Das stets aufgeführte "Recht der Öffentlichkeit auf Information" kann auch mit der Nachricht an sich befriedigt werden. Auf Bilder besteht seitens der Öffentlichkeit kein Rechtsanspruch. Aber es verkauft sich halt besser. Und zur Gewinnsteigerung halte ich jede Art von Sonderkennzeichnung völlig überflüssig.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
    Registriert seit
    25.01.2007
    Beiträge
    224
    1.) Absperrung heißt abgesperrt, da hat ohne Weisung des Einsatzleiters die Presse keinen Fuß dahinter zu setzen.

    2.) Presseleute schaffen es immer wieder das Einsatzgeschehen aufzuhalten. Selbst der ausgesprochene Platzverweis der Polizei wird regelmäßig missachtet.

    3.) Es gibt Fotografen, die sich nur für die Bilder der Blutlachen interessieren (vor allem die, die mit dem Klatschblatt mit den 4 Buchstaben zusammenarbeiten).

    4.) Bei uns wird es von der Gemeinde angeordnet Bilder von der Einsatzstelle dem Einsatzbericht beizulegen. Also sind die FM quasi gezwungen welche zu machen. Wobei diese Bilder nicht verkauft, sondern (ausgewählte) der Presse öffentlich zur Verfügung gestellt wird und intern zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Dieses Angebot wird sehr gerne von der örtlichen Presse genutzt.

    Man braucht sich nicht zu wundern, warum erstens Presseleute an der Einsatzstelle unerwünscht sind (bis auf einige Ausnahmen, z.B. die Lokalpresse, die immer gerne wartet, bis die Leute zur E-Stelle dürfen) und zweitens dann solche VOLLIDIOTISCHEN GEDANKEN an irgendwelche Sonderrechte aufkommen, nur weil man so geil auf Blut und verformtes Blech ist.
    Allein schon der Gedanke daran, dass der Presseheini mit Rundumleuchte zur E-Stelle fährt lässt das Messer im Sack aufgehen. So ein Verhalten darf von vorneherein weder geduldet noch erlaubt werden. Nur weil im Grundgesetz die Pressefreiheit verankert ist, heißt das nicht, dass man darf, was man will. Denn auch die Bilder von Blutlachen oder "geparkten" Opfern unter der Folie sind nicht menschenwürdig.

    In unserem Falle druckt die lokale Presse meistens den Artikel von unserer Homepage bzw. von der Homepage der Polizei ab und schickt keinen Journalisten (Ist auch eine Kostenfrage).
    Sollten fremde Journalisten an der E-Stelle auftauchen, so werden diese sofort des Platzes verwiesen mit dem Hinweis, das bereits genügend andere Journalisten anwesend sind und sie durch ihre Anwesenheit nur das Einsatzgeschehen stören.
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  12. #12
    Registriert seit
    14.12.2007
    Beiträge
    263
    Also unser Pressefotograf kommt stets mit oranger Drehleuchte zum Einsatzort, das sieht die Polizei auch, aber es wird halt geduldet.
    Wenn man sein ganzes Leben nicht merkt, dass man ständig nur von Idioten umgeben ist, dann hat das einen gewissen Grund ;-)!

  13. #13
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von action-news Beitrag anzeigen
    Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.
    Ich weis garnicht, was für Probleme du hast... ;)

    Du redest hier von "unfair"... Das hat mit Fair oder Unfair NIX zu tun... Denn er macht sich eindeutig STRAFBAR...

    Unzwar nach §331 StGB (Vorteilsannahme)

    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wenn du also vor Ort, den "Pressesprecher" mit seiner Kamera in der Hand fotografieren kannst, der Staatsanwaltschaft nachweist, das er diese Bilder dann verkauft hat, ist er dran...

    Und am besten ist die Kamera auch noch Besitz der Kommune... :)

    MfG Fabsi

  14. #14
    action-news Gast

    es ist verständlich,

    das es mehr oder weniger unerwünscht ist, das Journalisten in irgendeiner weise gekennzeichnet sind.

    In anderer Hinsicht wiederum nicht.
    Stell dir vor im Ruhrgebiet gibt es einen Journalisten, der stattet seine mitarbeiter mit hochmotorisierten Audis aus.
    Diese jagen wie die Irren über die strassen.

    Wenn jedoch der gesetztgeber sagt, okay, ich gebe euch die möglichkeit eine spezielle Kennzeichnung zu nutzen, aber Ihr müsst diverse Schulungen wie auch die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste besuchen und euch Qualifizieren.

    Dann sieht für mich alles anders aus.

    Wenn es eine einheitliche Regelung gibt, würde mir das reichen.

    Und wenn es nur ein Blinkendes Schild ist wie der ÄND etc.

  15. #15
    Registriert seit
    19.04.2008
    Beiträge
    510
    Und warum denkst Du sollte man euch kennzeichnen oder sogar Sonderrechte geben ?
    Ist das für Leib und Leben oder zu Erhaltung von Gütern wichtig, dass Du schnell vor Ort bist ?
    Ich meine außer deiner Güter, die Du mit dem Verkauf der Bilder finanzierst ?
    Ich bin Führungskraft in der SEG, sowie OrgL und ich habe keine besondere Kennzeichnung, sondern muss ein entsprechendes FZG besetzen...
    Soviel zu der Verteilung von SOSI-Anlagen.
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

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