Ja, ja, ja - hab's ja schon begriffen - *lach
Ja, ja, ja - hab's ja schon begriffen - *lach
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
also ich würde gerne auch noch meinen Senf dazu geben.
Erst einmal seid ihr ja ganz schön vom eigentlichen Thema abgedriftet.
Ich denke dir Ursprüngliche Frage war, welche Art von Sondersignalen Pressevertreter nutzen dürfen.
Leider Gottes zur Zeit KEINE !!
Ich selbst bin Journalist und habe mich mit diesem Thema beschäftigt.
Blaues Licht geht gar nicht, wird immer geahndet, wenn man erwischt wird.
Eine gelbe Rundumleuchte wird in der Regel, von den BOS toleriert, da man wenn zb. ein Unfall auf der Autobahn ist, auch die Rettungsgasse nutzt um zum Einsatzort zu kommen.
Oder noch besser, zur Absicherung, bei einer Vollsperrung der Autobahn, fahre ich auch schonmal angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf, um zu Örtlichkeit zu gelangen.
Zum Thema Pressesprecher der Feuerwehr:
Sicherlich ist es wichtig, das die FW einen Pressesprecher hat und dieser auch bei größeren Lagen vor Ort ist.
Allerdings sollte dieser zwischen Presse und Einsatzkräften vermitteln und nicht selbst mit der Kamera in der Hand Fotos schiessen.
Wenn er dies macht, was bei der FF oft vorkommt, sehe ich ganz klar einen unlauteren Wettbewerb, denn dieser wird mit der FF zusammen alarmiert und hat die möglichkeit mit Sonder und Wegerechten zur Einsatzstelle anzureisen.
Dies wiederum bedeutet, meist haben diese die besseren Bilder zb. Rettung der Bewohner über Drehleitern et.
Unsereins, verdient sein Brot mit diesen Bildern und uns entstehen kosten.
Auch wenn wir nichts verkaufen oder veröffentlichen.
Das ist nicht Fair.
Ich selbst habe beim Landesministerium NRW für Verkehr um eine Sondergenehmigung gebeten, eine weiße Stroboskopleuchte auf meinem Fahrzeug zu montieren, um dringliche Einsatzfahrten zu kennzeichnen.
Wir handeln grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
bsp.
Der Einsatzort ist 25 km von meinem Standort entfernt.
Es ist Nacht und die Autobahnen sind ziemlich leer.
Bei uns im Ruhrgebiet, haben wir noch zum Glück genügend Autobahnen, auf denen es kein Tempolimit gibt.
Ergo ich komme Nachts auf einer leeren AB mit 200 Sachen auf der linken Spur angerauscht und ein Idiot, der meint ich bin zu schnell, zieht nach Links um mich auszubremsen.
Was mach ich ???
Lichthupe ? - verboten
Recht überholen ? - verboten
Gelbes Blink oder rundumlicht - Interessiert ihn nicht
Weiße leuchte ? - kennt er nicht, ist Irritiert, fährt rechts rüber.
Ich bin schon der meinung, das wir als Jouirnalisten, keine sonder und wege rechte bekommen sollen.
Auch wir müssen uns an Tempolimits und Rote Ampeln halten.
Aber Ausnahmen wie gerade genannt, sollten eingeführt werden.
Nicht um den Verletzten noch im Auto zu Filmen, wie er da in einer Blutlache liegt.
Dies will eh keiner sehen.
Aber im richtigen Winkel gefilmt und fotografiert, sieht man nur Rettungskräfte nicht die Verletzten.
So das sollte reichen.
Das ist Quatsch. Die wenigsten Feuerwehren werden diese Bilder verkaufen, schon alleine aus rechtlichen Gründen. Die Bilder werden zur Aus-/Weiterbildung genutzt, und selbst bei einer Veröffentlichung auf einer Homepage entsteht kein unlauterer Wettbewerb.
Ja, was denn nun? Jede Ausnahme vom geltenden Recht ist => Sonderrecht.
Und mit irgendwelchen andersfarbigen Blitz- oder Blinkleuchten werden die Verkehrsteilnehmer, wie du selber schon sagst, irritiert. Ob das irgendwem nützt? Das steigert nur unnötig die Unfallgefahr!
Ich meine auch nicht die Feuerwehrmänner und Frauen die diese Bilder für Interne zwecke, nachbesprechung Homepage etc. nutzen.
Sondern rein diese, die Feuerwehr nutzen um sich gegenüber den anderen Journalisten einen Vorteil zu verschaffen, leider wird von den Feuerwehren selbst zu wenig dagegen unternommen.
@action-news
Nachdem ich meinen Drang bekämpft habe zu lachen, und ich die Sprache gefunden habe die hier erlaubt ist, mal eine Antwort:
Zum glück passt wenigstens der Herr auf! So bekommt die Presse keine Sonderrechte....
Unlauterer Wettbewerb... ich musste kurz mir die Tränen weg wischen.
"angekündigt entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn" ich frage mich, bist du Lebensmüde? Oder woher weißt du das die Fahrbahn gesperrt ist? Wem kündigst du das wie an? Na?
In welcher Gegend fährst du?
Ich bin der Meinung von der Überhose, die Leuchte erhöht nur das Unfallrisiko.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Wieso musstest du dir die Tränen wegwischen ?
Eine Einsatzkraft, hat andere aufgaben an einer Einsatzstelle, er darf nicht die der Presse übernehmen.
Stell dir vor, die Journalisten vor Ort, fangen an die Aufgaben der Feuerwehr zu übernehmen ??
Wollt ihr das ?
Auf die AB fahre ich entgegen der Fahrtrichtung, in abstimmung mit der Past, wenn die AB voll gesperrt ist. (bin ja nich vollkommen durch)
Ich fahre im Ruhrgebiet
ich muss dir recht geben.
Es ist auch gut, wenn ein Pressesprecher vor Ort ist, den der Einsatzleiter, ist in der Regel mit anderen sachen beschäftigt.
Aber unfair ist es, wenn ein Feuerwehrmann, seine tätigkeit nutzt um im inneren Absperraum Bilder zu machen, sich dadurch einen vorteil verschafft und diese Bilder dann verkauft.
Zumindest dann, wenn die Presse vor Ort ist.
Ich frage mich, wieviele Fwler Zeit haben Bilder zu machen, und diese danach auch zu verkaufen!??
Bist du Herr Wiebold?
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Also unser Pressefotograf kommt stets mit oranger Drehleuchte zum Einsatzort, das sieht die Polizei auch, aber es wird halt geduldet.
Wenn man sein ganzes Leben nicht merkt, dass man ständig nur von Idioten umgeben ist, dann hat das einen gewissen Grund ;-)!
Ich weis garnicht, was für Probleme du hast... ;)
Du redest hier von "unfair"... Das hat mit Fair oder Unfair NIX zu tun... Denn er macht sich eindeutig STRAFBAR...
Unzwar nach §331 StGB (Vorteilsannahme)
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du also vor Ort, den "Pressesprecher" mit seiner Kamera in der Hand fotografieren kannst, der Staatsanwaltschaft nachweist, das er diese Bilder dann verkauft hat, ist er dran...
Und am besten ist die Kamera auch noch Besitz der Kommune... :)
MfG Fabsi
das es mehr oder weniger unerwünscht ist, das Journalisten in irgendeiner weise gekennzeichnet sind.
In anderer Hinsicht wiederum nicht.
Stell dir vor im Ruhrgebiet gibt es einen Journalisten, der stattet seine mitarbeiter mit hochmotorisierten Audis aus.
Diese jagen wie die Irren über die strassen.
Wenn jedoch der gesetztgeber sagt, okay, ich gebe euch die möglichkeit eine spezielle Kennzeichnung zu nutzen, aber Ihr müsst diverse Schulungen wie auch die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste besuchen und euch Qualifizieren.
Dann sieht für mich alles anders aus.
Wenn es eine einheitliche Regelung gibt, würde mir das reichen.
Und wenn es nur ein Blinkendes Schild ist wie der ÄND etc.
Ich würde mal eher sagen: Gott sei Dank.
Und das ist auch vollkommen in Ordnung so. Stell Dir mal vor, dass jeder Schreiberling eines lokalem Laberblattes mit Sonderrechten unterwegs ist und das am Besten noch zu einer Ölspur.
Und dadurch auch völlig gerechtfertigt nachfolgende Rettungskräfte behindert- klar der Bildzeitungsleser will ja sein täglich Blut.
Hä?
Mit welchem Recht?
Hältst Du Deine Tätigkeit für so erhaben?
Ich dürfte kein Polizeibeamter in Deiner Nähe sein.
Zum Thema Pressesprecher der Feuerwehr:
Unglaublich.
Willst Du etwa daraus ein Recht herleiten, dass Du und Deinesgleichen eure neugierigen Rüssel in laufende Rettungsarbeiten stecken könnt?
Ich fasse es nicht, aber ich kann Dir zumindest mal ansatzweise meine Reaktion als Rettungsdienstangehöriger oder Angehöriger des Verletzten erläutern, die für Dich wohl weniger angenehm ausfallen würde.
Die Du hoffentlich nie bekommen wirst.
Vielleicht hast Du zufällig mal dran gedacht, dass Du mit einer solchen Lampe auch durch Blendung den restlichen Verkehr gefährden kannst?
Und baut vielleicht wegen gerade dieser "Irritierung" einen Unfall.
Oh Mann.....
Naja, Hauptsache Du hast Deine Bilder im Kasten.
*grööhl*
Aber mit weissem Stroboblitzer nachts mit 200 Sachen die Leute von der linken Spur scheuchen....
Auf gar keinen Fall. Wild- West im Strassenverkehr, braucht wegen ein paar Bildchen kein Mensch!
Da fehlen mir die Worte!
Stimmt, die Ferien gehen bald zu Ende, nicht?
Gruss
Fuxe
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)