Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
Okay - danke hatte ich nicht gefunden.

Aber die Aussage das der Fahrer eines Fw-Fzg machen kann was er will und die Lst keine Weisungsbefugnis hat sehe ich, nach kurzem Einblick in das Gesetz, dann doch etwas anders.

Schau Dir mal Art. 3 Abs. 2 (Feuerwehreinsatzzentrale) und Art. 5 Abs. 1 + 2 (Kreiseinsatzzentrale) etwas genauer an und Du wirst sehen das es das sehr wohl eine Stelle mit Weisungsrecht/-berechtigung gegenüber der Fw gibt - hier besonders Art. 5 Abs. 2 Satz 2 => hinter dem ;

Wenn ich das so richtig interpretiere, nimmt die ILS die Aufgaben der FEZ und/oder der KEZ wahr wenn diese nicht besetzt sein sollten.
Daraus ergibt sich folgendes:
1. Die ILS übernimmt das Weisungsrecht von FEZ und/oder KEZ
2. FEZ und/oder KEZ sind verpflichtet gem. Rahmenbedingungen für den Feuerwehreinsatz die Einsätze zu disponieren, koordinieren oder diese Aufgaben (und somit auch die Rechte) zu delegieren => ILS

Falls ich mich da völlig irren sollte, habe ich das Gesetz total mißverstanden.
Die ILS hat einer bayrischen Feuerwehr gegenüber absolut kein Weisungsrecht.
Sagt die ILS: "Einsatz für das Fahrzeug 1" und "Fahrzeug 2" fährt auch raus, kann der Dispo zwar sagen "Jungs, ihr seid nicht dran", aber das Fahrzeug kann trotzdem fahren, wenn es will.
Ggüber RD: Weisungsbefugt
Ggüber FW: Keine Weisungsbefugnis, die hat nur die Führung.
Die FEZ und die KEZ haben und hatten diese Befugnis auch nicht wirklich. Die ILS hat nur eine Weisungsbefugnis gegenüber der FEZ und der KEZ, die dann besetzt wird, wenn die ILS das möchte, die Fahrzeuge zugeteilt bekommt und auf abzuarbeitende Einsätze verteilt, selbst aber nicht alarmieren darf.
Und wenn die ILS ein Fahrzeug "zurück" will, bekommt sie das Fahrzeug auch ohne Diskussion zurück (es sei denn, die Führungskraft will das anders).
Soviel zur Weisungsbefugnis ggüber einer bayrischen Feuerwehr :)

Wir sind halt anders :-)