Dann ist es nötig, mit den entsprechenden Wehrführern Kontakt aufzunehmen oder sich an die zuständige Kommune zu wenden. Das Einsatzkräfte gewinnbringend Fotos machen, ist natürlich nicht einzusehen. Das sehe ich genauso. Nicht unbedingt als Wettbewerbsnachteil gegenüber der Presse, sondern eher, weil Einsatzmittel der Öffentlichkeit genutzt werde, um nicht-orginäre Aufgaben zu übernehmen (siehe dieses Beispiel).

Und von Sonderrechten (oder wie auch immer das genannt werden will/soll/darf/muss) für Presseleute halte ich überhaupt gar nix. Das stets aufgeführte "Recht der Öffentlichkeit auf Information" kann auch mit der Nachricht an sich befriedigt werden. Auf Bilder besteht seitens der Öffentlichkeit kein Rechtsanspruch. Aber es verkauft sich halt besser. Und zur Gewinnsteigerung halte ich jede Art von Sonderkennzeichnung völlig überflüssig.

Gruß, Mr. Blaulicht