Wenn sich bei uns an der Einsatzstelle die Presse beim ELW vorstellt, wird an diejenigen eine grüne Weste ausgeteilt.
Damit kann jede Einsatzkraft einschätzen, mit wem sie es da zu tun hat.
Da isses dann auch kein Problem, diese Person vielleicht mal nen Schritt hinter die Absperrung machen zu lassen.
Ich kenne mich mit dem Bereich der Pressefreiheit nicht aus, denke aber, dass man nicht jedes Recht bis zum Letzten ausschöpfen muss.
Irgendwo muss man nen Mittelweg finden.
Zum Thema Kennleuchte:
Bei nüchterner Betrachtung sind die Fotos die gemacht werden sollen ja quasi ein "Produkt" welches verkauft werden soll um Geld zu verdienen.
Die "Produktion" besteht aus mehreren Teilen, unteranderem auch dem "Halbzeug" (das zu fotografierende Objekt), welches bei nicht vorhadensein zum Produktionsausfall führt. Und das soll jetzt durch Sonderrechte schneller "beschafft" werden?
Das erinnert mich an das Thema von Jemanden, der für seine Speditionsfirma Sonder- und Weggerecht beantragen wollte, damit er seinen Kunden eine schnellere Ersatzteil/Halbzeug Lieferung anbieten kann, um Produktionsausfälle zu vermindern...
Gruß,
Philipp