Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

- "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")
Oh oh oh, das ist jetzt aber sehr arg konstruiert. Da hätte jeder Abschlepper mehr Anrecht auf eine Signalfahrt.

Aber wenn das tatsächlich so ist, kann ich ja, wenn ich das nächste Mal über meinen Scanner mitbekomme, dass es irgendwo in der Nähe brennt oder es einen schweren VU gibt, privat zur Einsatzstelle fahren und die Gaffer davon abhalten, sich in den Gefahrenbereich zu begeben. Da ich ja aber kein Fahrzeug des Rettungsdienstes besitze, und auch nicht Mitglied der Feuerwehr bin, werde ich dann wohl mit dem § 34 StGB herausreden müssen. [kopfschüttel]
Oder ich fahre als Feuerwehrmann privat von der Arbeit mit Sonderrechten nach Hause, um mit meiner Frau möglichst schnell an einem potentiellen zukünftigen Feuerwehrler zu arbeiten, den der Staat ja zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. [wieder kopfschüttel]
Noch eine kurze Frage am Rande: Wer ist eigentlich für die Sicherheit an der Einsatzstelle verantwortlich? Tatsächlich der Pressefotograf??? Oder ist der nur gegenüber seinen Kollegen für deren Sicherheit zuständig [erneut heftiges kopfschütteln]

Gruß, Mr. Blaulicht