Man kann es nun drehen wie man will, rechtlich gibt es keine Notkompetenz.
Gib mal in Wikipedia Notkompetenz ein: "Die Notkompetenz ist ein von der Bundesärztekammer in einem Schreiben geprägter Begriff...".
Damit kannst du dich nicht auf Notkompetenz berufen, sondern nur auf den rechtfertigenden Notstand.
Eben! Also keine Entscheidung über Intubation/Narkose nur durch RA!





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