Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Es gibt wohl tatsächlich ein Verfahren, dass lediglich gegen eine Zahlung eine Geldbuße eibngestellt wurde, in dem ein RettAss, der einem Patienten im hypoglykämischen Schock Glukuse gegeben hatte, vom später eintreffenden Notarzt angezeigt wurde.
Und genau deshalb würde ich wenn überhaupt nur im absoluten Worst-Case eine Ärztliche Maßnahme durchführen... (Ok, bin "nur" RS *g* aber trotzdem...)

Zudem glaube ich, dass für diesen Worst-Case einiges passieren muss, dass ich einen solchen auch als W-C akzeptiere...

MfG Fabsi