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Thema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

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  1. #25
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen

    Wörtlich heisst es bei der BÄK:

    "Ist der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt und ist rechtzeitige ärztliche Hilfe nicht erreichbar, so darf und muss er, aufgrund eigener Befunderhebung und Entscheidung, die Notfallmedikamente geben, die zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind."

    Man beachte: [...] darf und muss [...] Das "muss" wird gerne mal überlesen.

    Der gesamte Text nochmal als PDF: http://www.bundesaerztekammer.de/dow...edikamente.pdf
    Steht doch alles drin, warum er verurteilt wurde. Der NA war der Auffassung, dass er schnell eingetroffen wäre... Es handelt sich vermutlich um eine Fehleinschätzung (vielleicht auch "Überschätzung") des RA. ("Haben wir immer schon so gemacht bei einer Hypoglykämie")

    Was ich nicht gut finde - diese aus einem anderen Beitrag genannten - ich zitiere - "..."[Moderation] werden (leider) immer mehr, weil immer mehr frustrierte (ich nenne sie mal Hobby-) Mediziner rumlaufen mit ner 2-Wochen Schulung für NA-Zulassung und dann im RD den grossen Macker spielen, weil sie in der Klinik der DVD vom OberA oder ChefA sind, nun aber auf einmal weisungsbefugt sind. Fehlt noch, dass er mir sagt, wann ich ... [Moderation] gehen soll...

    Allerdings wird auch der Richter die Empfehlung der BÄK zur Kenntnis genommen haben, u.a. deswegen hat wohl auch das Verfahren eingestellt werden können.
    Geändert von AkkonHaLand (25.05.2008 um 10:15 Uhr) Grund: Fäkalsprache
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

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