Ergebnis 1 bis 15 von 57

Thema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Zu dem RettAss-"Urteil" habe ich doch etwas gefunden:

    Dieses Schreiben ist Teil einer E-Mail, die bei Xing.de veröffentlicht wurde.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    So lass ich mich gerne überzeugen...werde mich da der nächsten Tage mal hinterhängen.

    Ich persönlich wäre wohl durch alle Instanzen gegangen, das hätte ich geklärt wissen wollen.
    MfG

    brause

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Wenn ich ganz ehrlich sein soll: Ich halte es für einen Fake! Das ganze wurde wohl durch eine Gewrkschaft ins Rollen gebracht, die wohl ganz klare Interessen damit verknüpft hat. Allein die Tatsache, dass seit inzwischen Wochen weder von der erwähnten Anwaltskanzlei noch von anderer Seite her ein Statement zu hören ist, in dem auch Quellen genannt werden, macht mich persönlich schon etwas misstrauisch.

    Aber wenn jemand was weiß, gerne her damit...
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Und genau deshalb würde ich wenn überhaupt nur im absoluten Worst-Case eine Ärztliche Maßnahme durchführen... (Ok, bin "nur" RS *g* aber trotzdem...)

    Zudem glaube ich, dass für diesen Worst-Case einiges passieren muss, dass ich einen solchen auch als W-C akzeptiere...
    Was heißt hier "nur RS"? Es gibt durchaus Auslegungen, nach der die sog. Notkompetenz auch für RS gilt. Für sie gilt der rechtfertigende Notstand ja genauso wie für den RettAss auch. Und die zu beherrschenden Maßnahmen hängen ja nicht alleine von der Ausbildung sondern von dem tatsächlichen Beherrschen des Einzelnen ab. Und ein neugebackener RettAss kann da schon mal locker von mach altgedienten RS in die Tasche gesteckt werden.
    Ich bin da immer sehr großzügig. Ich habe eher ein bisschen Sorge davor, dass der Richter irgendwann mal sagt: "Hr. Blaulicht, sie sind nicht nur RS, sondern auch Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin! Sie hätten die Situation nicht nur erkennen sondern auch dementsprechend behandeln müssen!"

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn ich ganz ehrlich sein soll: Ich halte es für einen Fake! Das ganze wurde wohl durch eine Gewrkschaft ins Rollen gebracht, die wohl ganz klare Interessen damit verknüpft hat. Allein die Tatsache, dass seit inzwischen Wochen weder von der erwähnten Anwaltskanzlei noch von anderer Seite her ein Statement zu hören ist, in dem auch Quellen genannt werden, macht mich persönlich schon etwas misstrauisch.

    Aber wenn jemand was weiß, gerne her damit...
    Ich hab das ganze mal in ein RD-Forum eingestellt, wo auch einige Juristen mitschreiben. Ich kann das gerne verlinken, wenn entsprechende Antwort gekommen sind.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich habe eher ein bisschen Sorge davor, dass der Richter irgendwann mal sagt: "Hr. Blaulicht, sie sind nicht nur RS, sondern auch Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin! Sie hätten die Situation nicht nur erkennen sondern auch dementsprechend behandeln müssen!
    Das sehe ich sehr ähnlich.
    MfG

    brause

  4. #4
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Hier die Einschätzung des DBRD zu dem von Mr. Blaulicht geposteten eMail:

    http://www.dbrd.de/content/cms/front...t=73&idart=227
    MfG

    brause

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •