Wenn ich ganz ehrlich sein soll: Ich halte es für einen Fake! Das ganze wurde wohl durch eine Gewrkschaft ins Rollen gebracht, die wohl ganz klare Interessen damit verknüpft hat. Allein die Tatsache, dass seit inzwischen Wochen weder von der erwähnten Anwaltskanzlei noch von anderer Seite her ein Statement zu hören ist, in dem auch Quellen genannt werden, macht mich persönlich schon etwas misstrauisch.
Aber wenn jemand was weiß, gerne her damit...
Was heißt hier "nur RS"? Es gibt durchaus Auslegungen, nach der die sog. Notkompetenz auch für RS gilt. Für sie gilt der rechtfertigende Notstand ja genauso wie für den RettAss auch. Und die zu beherrschenden Maßnahmen hängen ja nicht alleine von der Ausbildung sondern von dem tatsächlichen Beherrschen des Einzelnen ab. Und ein neugebackener RettAss kann da schon mal locker von mach altgedienten RS in die Tasche gesteckt werden.Zitat von Fabpicard
Ich bin da immer sehr großzügig. Ich habe eher ein bisschen Sorge davor, dass der Richter irgendwann mal sagt: "Hr. Blaulicht, sie sind nicht nur RS, sondern auch Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin! Sie hätten die Situation nicht nur erkennen sondern auch dementsprechend behandeln müssen!"
Gruß, Mr. Blaulicht
Hier die Einschätzung des DBRD zu dem von Mr. Blaulicht geposteten eMail:
http://www.dbrd.de/content/cms/front...t=73&idart=227
MfG
brause
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